POLYAS Wahllexikon

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Urnenwahl

Die Urnenwahl ist die klassische Form der Präsenzwahl, in der die Stimmabgabe des Wählers unmittelbar in einem Wahllokal stattfindet.

Im Wahllokal überprüfen die (meist ehrenamtlichen) Wahlhelfer, ob die anwesenden Personen über eine Wahlberechtigung verfügen, indem sie die Personendaten mit dem Wählerverzeichnis vergleichen. Ist die Person wahlberechtigt, werden ihr die Wahlunterlagen und der Stimmzettel ausgehändigt. 

Die Stimmzettel füllt der Wähler anschließend in der Wahlkabine aus. Wichtig ist, dass der Wähler dabei von niemandem bedrängt wird in seiner Auswahl und niemandem mitteilen muss, was er gewählt hat. Nur so wird die Einhaltung der Wahlgrundsätze gewahrt. 

Anschließend wirft der Wähler seinen ausgefüllten Stimmzettel in eine bereitstehende Wahlurne. Diese Wahlurne muss bis zur Auszählung der Wahl verschlossen und versiegelt sein, damit Manipulationsversuche unterbunden werden.

Ist die Urnenwahl offiziell beendet, werden die Wahlurnen unter Aufsicht geöffnet und die darin liegenden Stimmzettel, je nach Wahlrecht, ausgezählt.

Erfahren Sie, wie die Stimmzettel bei einer Mehrheitswahl und bei einer Verhältniswahl ausgezählt werden.

Siehe auch: Präsenzwahl, Wahllokal, Wahlurne


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