POLYAS Wahllexikon

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Zählgemeinschaft

Zählgemeinschaften sind Zusammenschlüsse freier Kandidaten auf einer Wahlliste, um an einer Listenwahl teilzunehmen. Haben sich auf einer Wahlliste Kandidaten gemeinsam aufgestellt, die jedoch keine Fraktion oder politische Zusammenarbeit bei einem eventuellen Wahlsieg bezwecken, dann gilt diese Kandidaten-Gruppierung als Zählgemeinschaft. Häufig sind diese Gemeinschaften ein Zusammenschluss, um in einer Wahl nach Verhältniswahlrecht einen rechnerischen Vorteil zu erlangen. 

Kritik an der Bildung von Zählgemeinschaften

Der Zusammenschluss von Zählgemeinschaften gerät oft in scharfe Kritik und wurde 2003 für das nordrhein-westfälische Kommunalrecht als ungültig erklärt. Kritiker erkennen darin ein Feilschen um Stimmen und sehen die demokratische Fairness einer Wahl dadurch bedroht. Ein kalkuliertes Aufstellen auf einer gemeinsamen Wahlliste nur mit dem gemeinsamen Zweck der Stimmanhäufung, kann ein Wahlergebnis durchaus trüben.
So formuliert auch das Bundesverfassungsgericht sein Urteil 2003 mit folgender Begründung: "Das Wahlergebnis gibt dann nicht mehr die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum wieder, sondern das Zahlenverhältnis des hinter dem gemeinsamen Wahlvorschlag stehenden Zusammenschlusses (...). So gebildete Zählgemeinschaften wurden als solche weder vom Volk gewählt noch verfolgen sie über die Ausschusswahlen hinausgehende gemeinsame politische Ziele. Grund des Zusammenschlusses ist allein die Gewinnung von zusätzlichen Ausschusssitzen."

Positiver Nutzen von Zählgemeinschaften

Die Bezirksverordnetenversammlung in Berlin zum Beispiel lässt Zählgemeinschaften zu und räumt diesen Wahllisten das Recht ein, im Falle der meist gewonnenen Mandate den Bezirksbürgermeister vorzuschlagen. Solche Gemeinschaften können dementsprechend auch die demokratische Teilhabe stärken, indem sie den Zusammenschluss von einzelnen Personen oder Bürgerinitiativen ermöglichen, die sonst sehr geringe Chancen auf ein Mandat hätten. 

Siehe auch: Listenwahl, Verhältniswahl


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