POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Bei der Mehrheitswahl (schweizerisch auch Majorzwahl genannt) wird ein Vorschlag aus einer Reihe von Alternativen von der Mehrheit der Wähler:innen gewählt. So zieht bei einer Mehrheitswahl der:diejenige Kandidat:in in das Gremium (Parlament, Vorstand, Rat) ein, der:die die meisten abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte. Das Wahlverfahren eignet sich daher für die direkte Wahl eines:r Repräsentant:in, weswegen es häufig auch als Persönlichkeitswahl / Personenwahl bezeichnet wird.
Beispiele: Wahl einer:s Vorsitzenden, Wahl des:der Direktkandidat:in (Erststimme) eines Wahlkreises für den Bundestag
Sonderfall: Mehrere Gewinner:innen
Es können auch mehrere Personen über die Mehrheitswahl gewählt werden, beispielsweise wenn auf einem Stimmzettel drei Beisitzer:innen aus insgesamt zehn Kandidat:innen gemeinsam gewählt werden. Normalerweise entspricht die Zahl der Gewinner:innen einer Mehrheitswahl der Anzahl der Stimmen, die auf dem Stimmzettel maximal vergeben werden durften.
Beispiele: Wahl von mehreren Beisitzer:innen in einem Wahlvorgang, Wahl der Mitglieder eines Beirats
Sonderfall: Abstimmung
Bei einer Abstimmung geht es um eine Entscheidung oder Beschlussfassung eines Themas, das in einer Abstimmungsfrage oder einem Vorschlag konkretisiert wurde. Normalerweise können die Wahlberechtigten dem Vorschlag zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten. Je nach Satzung, Statut, gesetzlicher Grundlage oder Wahlordnung kann es erforderlich sein, dass die Zustimmung („Ja“) einer besonderen qualifizierten Mehrheit bedarf.
Beispiele: Abstimmungen zu Gesetzesentwürfen im Bundestag, Satzungsänderungsanträge
Mehrheiten
Relative Mehrheit
Bei der relativen Mehrheit (auch einfache Mehrheit genannt) muss ein:e Kandidat:in oder eine Wahloption die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten, also mehr Stimmen als alle anderen Kandidat:innen, um die Wahl zu gewinnen.
Absolute Mehrheit
Bei der absoluten Mehrheit muss ein:e Kandidat:in oder eine Wahloption mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhalten, also 50 Prozent plus eine Stimme.
Zweidrittelmehrheit
Bei der Zweidrittelmehrheit muss ein:e Kandidat:in oder eine Wahloption zwei Drittel aller abgegebenen Stimmen erhalten, also 66,6⎯⎯66⎯⎯6666…%.
Die Mehrheitswahl ist eine von zwei Grundtypen von Wahlsystemen: Das Gegenstück zur Mehrheitswahl ist die Verhältniswahl
Schon gewusst?
Eine Mehrheitswahl sich auch einfach und kostensparend als Online-Wahl durchführen!
Siehe auch: