POLYAS Wahllexikon

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Wahlordnung

In einer Wahlordnung werden Regelungen zur Durchführung einer Wahl festgehalten. Die Wahlordnung ist im privaten und öffentlichen Recht eine Bestimmung, die die Satzung hinsichtlich der Wahlen konkretisiert. Somit enthält eine Wahlordnung alle Regeln und Vorschriften zum Abhalten einer Wahl: Einzuhaltende Fristen, Vorgaben zur Bildung des Wahlvorstands, Aufgaben des Wahlvorstands, die Nutzung eines speziellen Wahlsystems und beispielsweise die möglichen Wahlformen

Wahlordnung im privaten Recht
Im privaten Recht ist eine Wahlordnung im Verein zu finden, die neben der Satzung und ggf. anderen Ordnungen zur Regelung des Vereinslebens (z.B. Geschäftsordnung, Finanzordnung oder Gartenordnung) existieren kann, um die Satzung nicht mit Detailregelungen zu überfrachten. Diese Vereinsordnungen enthalten verbindliche Regelungen für alle Mitglieder. In diesem Rahmen können auch Einzelfragen zur Leitung und zum Ablauf der Versammlungen sowie zu Abstimmungen in eine Wahlordnung ausgegliedert werden. Sie dürfen jedoch nicht von der eigenen Satzung oder den gesetzlichen Regelungen abweichen.

Die Ermächtigung zur Aufstellung einer Vereinsordnung, und damit auch einer Wahlordnung, muss sich aus der Satzung ergeben. Dort sollte auch geregelt werden, wer die Wahlordnung erlässt. Ohne konkrete Zuweisung ist die Mitgliederversammlung zuständig.

Der Vorteil der Regelung in einer Vereinsordnung ist die flexiblere Handhabung bei der Aufstellung und Änderung, wenn sich die Verhältnisse oder auch technischen Möglichkeiten ändern. Die Änderung einer Wahlordnung ist weitaus einfacher als eine Satzungsänderung und bedarf daher auch keiner Änderung im Vereinsregister.

Hier lesen Sie, welche Inhalte die Wahlordnung eines Berufsverbands vorsieht

Die Wahlordnung im öffentlichen Recht

In Deutschland handelt es sich bei Wahlordnungen im öffentlichen Recht um Verordnungen, die die vom Wahlgesetz offen gelassenene Details regeln. Häufig ist auf Bundesebene ein breit-definiertes Gesetz erlassen, dass Wahlen in spezifischen Institutionen vorsieht. Auf der Ebene der Regierungs- oder Verwaltungsorgane (Exekutive) werden dementsprechend Details definiert und verbindlich als Wahlordnung zum entsprechenden Gesetz erlassen. 

Siehe auch: Wahlsystem, Wahlvorstand, Satzung, Vereinssatzung, Satzungsänderung


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