POLYAS Wahllexikon

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Legislaturperiode

Die Legislaturperiode bezeichnet den Zeitraum, in der die Exekutive eines Landes regiert.

Die maximale Dauer ist gesetzlich festgelegt. So muss in Deutschland alle vier Jahre neu gewählt werden, womit dann das Parlament verändert wird und mit einem Austausch der Mitglieder im Kabinett miteinhergeht. 

Eine Legislaturperiode kann auch verkürzt werden, wenn beispielsweise durch ein Misstrauensvotum, das regierende Parlament aufgelöst wird oder sich selbst auflöst. Im Anschluss dessen müssen Neuwahlen ausgerufen werden. 

Das letzte Jahr einer Legislaturperiode ist geprägt durch den Wahlkampf der Parteien um die Stimmen des Volkes. 

Siehe auch: Neuwahlen, Wahlkampf, Bundestagswahl


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