POLYAS Wahllexikon

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Personalratswahl

Bei einer Personalratswahl werden die Mitglieder der Mitarbeitervertretung im öffentlichen Dienst gewählt. In der Regel finden diese Wahlen alle vier Jahre statt. Im Jahr 2016 werden sowohl im Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes, als auch in den Bundesländern Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen Personalratswahlen durchgeführt.

Gruppenwahl

Im Vergleich zu Betriebsratswahlen in der Privatwirtschaft weisen die Personalratswahlen im öffentlichen Dienst die Besonderheit auf, dass hier Gruppenwahlen stattfinden. Die Beamten und die Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) wählen dabei ihre jeweiligen Vertreter für den Personalrat getrennt voneinander. Die finale Zusammensetzung des Personalrates ist repräsentativ aufgebaut, das heißt die Zusammensetzung aus Beamten und Arbeitnehmern entspricht dem jeweiligen Anteil dieser Gruppen an der Gesamtzahl der Beschäftigten.

Rechtsgrundlage von Personalratswahlen

Die Rechtsgrundlage für Personalratswahlen bildet das jeweilige Personalvertretungsgesetz. Da das Personalvertretungsrecht Landesrecht ist, gilt neben dem Bundespersonalvertretungsgesetz in jedem Bundesland ein separates Landespersonalvertretungsgesetz (in Schleswig-Holstein: Mitbestimmungsgesetz).

Siehe auch: Personalrat, Betriebsrat, Betriebsratswahl, Mitbestimmung, Mitarbeitervertretung, Arbeitnehmervertretungswahl (Schweiz)


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