POLYAS Wahllexikon

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Wahlbezirk

Ein Wahlbezirk ist eine räumliche Unterteilung von Wahlberechtigten, in dem jeweils eigene Kandidaten und Listenwahlen wählbar sind. Diese Wahlbezirke werden meist von einem eigenen Wahlvorstand betreut und separat über die Wahl informiert. 

Wahlbezirke gibt es sowohl bei politischen als auch bei nicht-politischen Wahlen und sollen die Organisation der Stimmzettel und die Information der Wähler erleichtern.

Wahlbezirke bei politischen Wahlen
Gemeinden mit in der Regel 2.500 Einwohnern bilden einen Wahlbezirk. Wenn Gemeinden mehr Einwohner haben, werden sie in mehrere Wahlbezirke unterteilt. Die Gemeindebehörde bestimmt eigenständig, welche und wie viele Wahlbezirke eingerichtet werden.

Die Wahlbezirke sollen nach räumlichen Verhältnissen so festgelegt werden, dass die Teilnahme an der Wahl möglichst allen Wahlberechtigten erleichtert wird. Die Zahl der Wähler in einem Wahlbezirk sollte nicht größer als 2.500 sein, darf aber nicht so klein sein, dass ersichtlich wird, wie ein Wähler gestimmt hat.

Sollten Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime und ähnliche Einrichtungen eine größere Anzahl Wahlberechtigter beherbergen, denen es nicht möglich ist einen Wahlraum außerhalb der Einrichtung aufzusuchen, so soll sie Gemeindebehörde Sonderwahlbezirke für die Einrichtungen bilden, damit auch die Wahlberechtigten dieser Einrichtungen ihre Stimme abgeben können. 

Wahlbezirke bei nicht-politischen Wahlen
Bei größeren nicht-politischen Wahlen, wie bspw. bei Kammerwahlen, werden ebenso Wahlbezirke gebildet. Jeder Wahlbezirk erhält meist eigene Kandidaten zur Auswahl und darf je nach Größe unterschiedlich viele Vertreter wählen.

Siehe auch: Wahlgeheimnis, Wahllokal, Wahl


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