POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Der Fachbereichsrat wird mitunter auch als Fakultätsrat bezeichnet. Er wirkt an der Verfassung von Studien- und Prüfungsordnungen mit und vertritt die Interessen der Angehörigen der verschiedenen Fachbereiche und Fakultäten an einer Hochschule. Der Fachbereichsrat besteht in der Regel aus Vertretern der Hochschullehrer, der Studierenden, der akademischen Mitarbeiter sowie der technischen Angestellten eines Fachbereichs.
Zu seinen Aufgaben gehört vor allem die Wahl des Dekans und anderer Angehöriger des Dekanats eines Fachbereichs. Darüber hinaus entscheidet der Fachbereichsrat über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät und grundsätzliche Fragen, die sich auf Studium und Lehre beziehen.
Aufgaben des Fachbereichsrats:
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Siehe auch: