POLYAS Wahllexikon

Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat wird mitunter auch als Fakultätsrat bezeichnet. Er wirkt an der Verfassung von Studien- und Prüfungsordnungen mit und vertritt die Interessen der Angehörigen der verschiedenen Fachbereiche und Fakultäten an einer Hochschule. Der Fachbereichsrat besteht in der Regel aus Vertretern der Hochschullehrer, der Studierenden, der akademischen Mitarbeiter sowie der technischen Angestellten eines Fachbereichs.

Aufgaben des Fachbereichsrats

Zu seinen Aufgaben gehört vor allem die Wahl des Dekans und anderer Angehöriger des Dekanats eines Fachbereichs. Darüber hinaus entscheidet der Fachbereichsrat über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät und grundsätzliche Fragen, die sich auf Studium und Lehre beziehen.

Aufgaben des Fachbereichsrats:

  • Verfassen von Studien- und Prüfungsordnungen
  • Entscheid über Einrichtung und Einstellung verschiedener Studiengänge
  • Mitunter Erteilung akademischer Grade und Titel
  • Entscheidung über Verwendung von Geldmitteln und Personalmitteln

Informieren Sie sich hier über weitere Gremien und Wahlen an Hochschulen.

Siehe auch: Hochschulwahlen, Senatswahlen, Studierendenparlament, Studierendenrat


< Zur Übersicht