POLYAS Wahllexikon

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Wahlgeheimnis

Das Wahlgeheimnis ist ein wichtiger Wahlgrundsatz. Wenn dieser bei einer Wahl nicht eingehalten wird, kann diese komplett oder teilweise für ungültig erklärt werden. Das Wahlgeheimnis ist unauflösbar mit dem Grundsatz der freien Wahl verbunden.

Die geheime Wahl soll freie Wahlentscheidungen absichern. Die Verletzung des Wahlgeheimnisses steht unter Strafe. Allerdings ist der Wähler nur während seiner Wahlhandlung im Wahllokal an das Wahlgeheimnis gebunden. Davor und danach ist er frei, seine Wahlentscheidung kundzutun. Er hat allerdings keinen eindeutigen Beweis, ob er tatsächlich so abgestimmt hat, da er seine Stimmabgabe nicht quittieren kann. So soll verhindert werden, dass die Wahlentscheidung erpressbar wird.

Während der Wahlhandlung (Stimmabgabe) im Wahllokal hat sich der Wahlberechtigte der Ordnung im Wahlraum zu fügen. Das heißt, dass der Wähler nicht nur das Recht hat geheim zu wählen, sondern die Pflicht der geheimen Wahl hat.

Um das Wahlgeheimnis zu wahren, werden verschiedene Vorkehrungen getroffen:

  • Es werden Wahlkabinen eingerichtet
  • Der Stimmzettel wird gefaltet, so dass die Stimmabgabe des Wählers nicht mehr erkennbar ist
  • Bei der Briefwahl ist die Verwendung eines Wahlumschlages sowie die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über die alleinige und unbeobachtete Stimmabgabe vorgeschrieben

Das Wahlgeheimnis bei Online-Wahlen mit POLYAS
Bei POLYAS wird eine anonyme Stimmabgabe erreicht, durch die besondere Systemarchitektur mit physisch und systemisch getrennten Teilwahlsystemen. So ist das Wählerverzeichnis von der Stimmabgabe und der Wahlurne komplett getrennt. Es ist daher nur noch nachvollziehbar, dass ein Wähler gewählt hat, aber nicht, wofür er seine Stimme abgegeben hat. 

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Das Wahlgeheimnis ist in folgenden Gesetzen festgeschrieben:

Siehe auch: Wahlgrundsätze, Wahl, Wahllokal, Briefwahl, Präsenzwahl, Wahlumschlag, Wahlkabine


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