POLYAS Wahllexikon

Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie

Genossenschaft

Eine Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Deren Ziel ist es, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern.

Genossenschaften stellen damit eine privatwirtschaftliche Kooperationsform dar, deren Besonderheit darin besteht, dass ihre Mitglieder sowohl Eigentümer, Leistungspartner, als auch Entscheidungsträger in Personalunion sind. Diese Personalunion von Mitglied und Kunde wird als Identitätsprinzip bezeichnet.

Mitgliederförderung in Genossenschaften

Während die Förderung der Mitglieder als Zweck der Genossenschaften zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, bleiben konkrete Begriffe und Inhalte der Mitgliederförderung unbestimmt, da weder im Gesetz, noch in der Literatur eine genaue Erläuterung des Begriffs Förderung vorgenommen wird. Die genaue Ausgestaltung der Förderung geht daher von den Zielen der Mitglieder aus.

Mitgliederförderung in Genossenschaftsbanken

Die Mitgliederförderung durch Genossenschaftsbanken kann von Genossenschaftsbank zu Genossenschaftsbank differieren. Ausgewählte Beispiele:

  • Vergünstigte Konditionen bei ausgewählten Versicherungsprodukten (z.B. R+V Lebens- und Unfallversicherungen)
  • Exklusive Informationen auf Mitgliederveranstaltungen oder in Mitgliederakademien
  • Preisvorteile bei Kontoführungsgebühren und Schließfachmieten
  • Rabatte bei bestimmten Beratungsleistungen (z.B. Energieberatung durch Schwäbisch Hall)
  • Teilweise vergünstigte Konditionen für Mitgliederkredite

Mitgliederförderung bei Wohnungsbaugenossenschaften

  • Wohnraum zu fairen Preisen (keine Miete, sondern Nutzungsentgelt bzw. Nutzungsgebühr)
  • Lebenslanges Wohnrecht (keine Kündigung wegen Eigenbedarf)
  • Ggf. Rabatte für Studenten

Mitgliederpartizipation in Genossenschaften

Aus dem Zusammenschluss von Individuen mit dem Ziel der gemeinsamen Erreichung eines Zweckes lassen sich drei Grundprinzipien ableiten, die das Wesen einer Genossenschaft ausmachen:

  • Prinzip der Selbsthilfe: Durch den freiwilligen Zusammenschluss von Individuen in einer Genossenschaft sollen die ökonomischen (bzw. sozialen oder kulturellen) Bedingungen der Mitglieder verbessert werden
  • Prinzip der Selbstverantwortung: Die Mitglieder haften für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft
  • Prinzip der Selbstverwaltung: Die Mitglieder regeln ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten selbst, indem sie die Genossenschaft über ihre Organe verwalten und kontrollieren

Mitgliederdemokratie

Das Konzept der Mitgliederpartizipation schafft eine enge Verbindung zwischen dem Prinzip der Selbstverwaltung und der Mitgliederdemokratie. Bei dem damit verbundenen Stimmrecht gilt bei Genossenschaften das demokratische Prinzip, nach dem jedes Mitglied, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile, eine Stimme hat.

Oberstes Entscheidungsorgan: Generalversammlung

Wahlen zur Vertreterversammlung in Genossenschaften

Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern können gem. § 43a GenG die Generalversammlungen durch Vertreterversammlungen ersetzen, in denen gewählte Vertreter die Mitglieder in ihren Belangen vertreten. Seit der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes im Jahr 2006 sind Vertreterwahlen in Deutschland rechtlich auch als Online-Wahl möglich.

§ 43 Abs. 7 GenG regelt allgemein: Die Satzung kann zulassen, dass Beschlüsse der Mitglieder schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden; das Nähere hat die Satzung zu regeln. Ferner kann die Satzung vorsehen, dass in bestimmten Fällen Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung an der Generalversammlung teilnehmen können und dass die Generalversammlung in Bild und Ton übertragen werden darf.

Gemäß §44a Abs. 4 GenG trifft die Genossenschaft die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren der Vertreter in ihrer Wahlordnung. Die Voraussetzungen und der Ablauf der elektronischen Wahl werden daher in der Wahlordnung individuell geregelt und festgeschrieben.

Beispiele für Online-Wahlen in Genossenschaften

Online-Vertreterwahl bei einer Genossenschaftsbank

Bereits zwei Mal hat die PSD-Bank Westfalen-Lippe ihre Vertreterwahlen online durchgeführt. Bei der letzten Wahl im Jahr 2014 waren über 43.500 Mitglieder der Genossenschaftsbank aufgerufen, 60 Vertreter und 12 Ersatzvertreter online zu wählen. Weitere Informationen zur Online-Vertreterwahl der PSD Bank Westfalen-Mitte finden Sie hier:

Online-Vertreterwahl bei einer Wohnungsbaugenossenschaft

Auch die GEWO Wohnungsbaugenossenschaft in Oberhausen führte ihre Vertreterwahlen im Jahr 2015 bereits zum zweiten Mal online durch. Genau wie die PSD Bank Westfalen-Lippe bietet sie das Briefwahlverfahren nur noch als Ausnahme und auf ausdrücklichen Wunsch einzelner Mitglieder als Alternative an. In der Zeit vom 12. bis zum 31. August 2015 waren dort 99 Vertreter und 25 Ersatzvertreter zu wählen. Weitere Informationen zur Online-Vertreterversammlung der GEWO Wohnungsbaugenossenschaft finden Sie hier:  GEWO Vertreterwahl 2015

Siehe auch: Vertreterversammlung, Vertreterwahlen


< Zur Übersicht