POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Die Netzneutralität beschreibt die Gleichbehandlung von Daten bei deren Übertragung im Internet. Außerdem umfasst der Begriff den diskriminierungsfreien Zugang bei der Nutzung von Datennetzen.
Erfunden und geprägt wurde das Wort durch den amerikanischen Juristen und Programmierer Tim Wu im Jahr 2002. Die Netzneutralität kann auf unterschiedlichen Ebenen realisiert werden und wird unterschieden in völlige Netzneutralität und partielle Netzneutralität.
Völlige Netzneutralität
Bei der völligen Netzneutralität werden alle Daten in jeder Hinsicht gleich behandelt. Das bedeutet, dass die Netzanbieter die Kapazität ihrer Netze permanent erhöhen müssten, um alle Daten gleichzeitig transportieren zu können. Diese Vorgehensweise nennt man Best-Effort-Prinzip.
Partielle Netzneutralität
Hierbei wird der Datenverkehr in verschiedene Kategorien eingeteilt: Je nachdem, welche Anforderungen die Dienste an die Übertragungsgüte der Daten stellen.
So könnte man zwischen folgenden Datenpaketen unterscheiden:
Entsprechend der Kategorie könnte eine Priorisierung der Datenpakete (Dienste) vorgenommen werden, sodass diejenigen Dienste, die eine schnelle Übertragung der Daten benötigen, bevorzugt behandelt werden. Innerhalb der Kategorien müssten aber alle Dienste gleichbehandelt werden.
Viele Netzbetreiber und Anbieter lehnen die Netzneutralität ab. Sie argumentieren damit, dass sie durch die Priorisierungen Datenstaus vermeiden könnten und diese, sollten sie doch auftreten, schnell auflösen könnten. Außerdem könnte nur so sichergestellt werden, dass bei einem Datenstau die wirklich wichtigen Daten auch weiterhin in guter Qualität übertragen werden.
Kritiker dieser Argumente befürchten, dass sich die Anbieter von den Firmen, die die Dienste anbieten, bezahlen lassen und so Monopole entstehen könnten.
Siehe auch: