POLYAS Wahllexikon

Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss ist das Gremium, das für die Vorbereitung und Durchführung einer Wahl zuständig ist. Dabei kontrolliert der Wahlausschuss alle Schritte der Wahl und verkündet das Wahlergebnis. Mitglieder des Wahlausschusses dürfen sich nicht als Kandidat einer Wahl aufstellen lassen. Weitere Grundlagen für die Bestellung eines Wahlausschusses finden sich in der jeweiligen Wahlordnung, Satzung oder dem geltenden Gesetz. 

Wahlausschuss in der Hochschule
Der Wahlausschuss einer Universität oder Hochschule ruft gemeinsam mit dem Wahlleiter die konstituierenden Sitzungen ein, beschließt über eingereichte Wahlvorschläge und trifft sämtliche weitere Vorbereitungen für eine Hochschulwahl. Außerdem dokumentiert der Wahlausschuss einer Universität den gesamten Wahlablauf und fertigt eine Wahlniederschrift an. Weitere oder alternative Aufgaben des Wahlausschusses finden sich in der jeweiligen Wahlordnung der Hochschule.

Wahlausschuss im Verein
In einem Verein organisiert der Wahlausschuss die komplette Wahl: Von der Prüfung der Wahlanträge und der Erstellung der Stimmzettel bis hin zur Auszählung der Stimmzettel und der Verkündung der Wahlergebnisse. Zudem wacht der Wahlausschuss stets über die ordnungsgemäße Durchführung einer Vereinswahl und dokumentiert alle Vorgänge. Zusätzliche Aufgaben und Rechte des Wahlvorstandes eines Vereins ergeben sich aus der Vereinssatzung.

Wahlausschuss bei der Betriebsratswahl
Der Wahlausschuss bei Betriebsratswahlen wird Wahlvorstand genannt und vom Betriebsrat vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt. Nach seiner Bestellung hat der Wahlvorstand unverzüglich alle notwendigen Vorbereitungen für die Betriebsratswahl zu treffen: ihm obliegt die Durchführung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses. 

Siehe auch: Wahlvorstand


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