POLYAS Wahllexikon

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Mandat

Allgemein bezeichnet der Begriff Mandat einen Auftrag oder eine Ermächtigung. Mandat kommt aus dem Lateinischen von mandare. Das heißt soviel wie „aus der Hand geben“ oder „beauftragen“.

Mandate in der Politik

In der Politik beschreibt das Mandat einen Vertretungsauftrag, den das Volk einem Mitglied eines Gremiums erteilt. In Deutschland haben Parlamentsabgeordnete ein Mandat in der Politik, sie übernehmen also eine Vertretungsaufgabe im Sinne ihrer Wähler. Dabei unterscheidet man zwischen freien und imperativen Mandaten:

Das freie Mandat
Ein freies Mandat erteilt eine Ermächtigung ohne Rahmenbedingungen, der Träger des Mandates ist also in seinen Entscheidungen frei und nur an sein Gewissen gebunden. Mandate im Bundestag in Deutschland sind grundsätzlich frei.

Das imperative Mandat
Ein imperatives Mandat grenzt einen gewissen Handlungsrahmen ab, in dem der Mandatsträger handeln und entscheiden darf. Der Träger eines Mandates (Abgeordneter) ist also an inhaltliche Vorgaben gebunden. 

Bei der Wahl des deutschen Bundestags unterscheidet man ferner zwischen Direktmandaten, Parteimandaten und Überhangmandaten. 

 

Siehe auch: Überhangmandat


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