POLYAS Wahllexikon

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Bundestag

Der Bundestag ist die Volksvertretung des deutschen Volkes. Er ist das gesetzgebende Organ in Deutschland. Der Begriff Bundestag liegt darin begründet, dass das Parlament früher einen Tag lang zusammenkam, um über wichtige Angelegenheiten zu debattieren.

Die Wahl des Bundestags in Deutschland

Der deutsche Bundestag ist das einzige Verfassungsorgan, das direkt durch das deutsche Volk gewählt wird (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz). Die Wahl findet als sogenannte personalisierte Verhältniswahl statt, die nach den Wahlgrundsätzen durchgeführt wird.
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Die Wahlberechtigten zum deutschen Bundestag wählen in 299 Wahlkreisen. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit seiner Erststimme wählt er einen Kandidaten direkt in den Bundestag (Direktmandat). Die Zweitstimme des Wählers wird an eine Partei vergeben.
Die Zweitstimme des Wählers ist dabei ausschlaggebend für das Parteienverhältnis im Bundestag. Um in den Bundestag einzuziehen, muss eine Partei wenigstens 5% der Wählerstimmen erreichen (5%-Hürde). Die gesetzlich festgelegte Anzahl der Mitglieder beträgt 598, doch kann die tatsächliche Anzahl der Abgeordneten variieren. Dies liegt an den sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten. Eine Legislaturperiode des deutschen Bundestags beträgt vier Jahre.
Die Abgeordneten und Parteien im Bundestag haben die Möglichkeit sich zu Gruppen und Fraktionen zusammenzuschließen, die gemeinsame Interessen vertreten.  Die Fraktionen und Gruppen genießen im Bundestag einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus.

Der Bundestagspräsident

Der Präsident des deutschen Bundestags steht den Bundestagssitzungen vor. Die gesetzliche Grundlage für sein Amt ist Art. 40 GG. Er und sein Stellvertreter werden durch den Bundestag gewählt. Er hat zugleich das Amt des Präsidenten der Bundesversammlung inne. Gemäß dem Staatsprotokoll hat der Bundestagspräsident nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Staatsamt inne. Er ist Adressat aller Gesetzesentwürfe, die dem Bundestag vorgelegt werden. Der aktuelle Bundestagspräsident ist der CDU-Abgeordnete Norbert Lammert.

Der Alterspräsident

Der Alterspräsident des Parlaments ist der älteste Abgeordnete des Bundestags. Er leitet gemäß der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages die erste Sitzung zu Beginn einer neuen Legislaturperiode. Aktuell ist der CDU-Politiker Heinz Riesenhuber der Alterspräsident im deutschen Bundestag.

Aufgaben des Bundestags

Der Bundestag übt folgende Funktionen aus:

  • Gesetzgebungsfunktion, er erlässt, schafft und ändert Gesetze, die Verfassung oder das Grundgesetz (unter Mitwirkung des Bundesrats)
  • Haushaltsplanungsfunktion
  • Kreationsfunktion
  • Wahl des Bundeskanzlers, mit absoluter Mehrheit
  • Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten und der Bundesrichter
  • Genehmigung von Verträgen mit anderen Staaten
  • Parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung und der Exekutive des Bundes
  • Kontrolle der Einsätze der Bundeswehr
  • Öffentlichkeitsfunktion: Er drückt die Wünsche des deutschen Volkes aus und hat dieses zu informieren
  • Durch ein konstruktives Misstrauensvotum kann der Bundestag den Bundeskanzler absetzen

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Demokratische Mitwirkung ist nicht nur über die Wahl des Bundestags möglich, sondern auch per Online-Wahl!

Wie funktioniert das?

Siehe auch: Bundestagswahl, Mandat, Überhangmandat, Verhältniswahl, Persönlichkeitswahl


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