POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Die Fraktionsdisziplin bezeichnet die freiwillige Unterordnung der Mitglieder einer Fraktion unter die Mehrheitsbeschlüsse dieser Fraktion.
Wozu braucht man die Fraktionsdisziplin?
In erster Linie braucht man die Fraktionsdisziplin, um die erforderliche Zuverlässigkeit bei der Beschlussfähigkeit gewährleisten zu können. Daneben gibt es weitere Gründe für die Fraktionsdisziplin:
Wer sitzt in der Fraktion?
In der Fraktion sitzen Mitglieder von Parteien, deren politische Überzeugungen mit der Fraktion übereinstimmen. Das Hauptziel der Fraktionsmitglieder ist, die politischen Vorstellungen ihrer Partei durchzusetzen. So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Partei bei den nächsten Wahlen gewinnt.
Abstimmung innerhalb der Fraktion
Über Entscheidung stimmt die Fraktion erst mal intern ab. Obwohl es in keinem Gesetz und keiner Geschäftsordnung verankert ist, halten sich die Mitglieder einer Fraktion fast immer an das Ergebnis der Abstimmung. Allerdings schreiben Koalitionsregierungen die Fraktionsdisziplin regelmäßig in den Koalitionsverträgen fest.
Je nachdem was für ein politisches System herrscht, ist die Fraktionsdisziplin unterschiedlich stark ausgeprägt. Vor allem in einem System mit Verhältniswahlrecht ist die Rolle der Parteien im Wahlkampf sehr wichtig. Anders ist es in einem System mit Mehrheitswahlrecht. Zum Beispiel steht in den USA, die individuelle Persönlichkeit der Kandidaten vielmehr im Mittelpunkt als die Partei zu der sie gehören.
Schon gewusst?
Mehrheitsbeschlüsse, die eine Fraktionsdisziplin erfordern, können auch per Online-Wahl durchgeführt werden!
Siehe auch: