POLYAS Wahllexikon

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Fachschaftsrat

Fachschaftsräte sind die Interessenvertretung der Studierenden einer bestimmten Fachschaft. In einigen Bundesländern sind sie das per Gesetz festgelegte Vertretungsorgan der Studierenden.

Ist ein Studiengang sehr klein, so gibt es in der Regel für diesen keinen gesonderten Fachschaftsrat, an seine Stelle tritt die sogenannte Fachschaftsinitiative, deren Mitglieder auf freiwilliger Basis tätig sind.

Aufgaben des Fachschaftsrats

Der Fachschaftsrat ist zumeist für die fachlichen Belange der Studierenden zuständig. So richtet er zum Beispiel Fachschaftspartys aus oder organisiert Einführungsveranstaltungen für die Erstsemester. Auch beraten die Fachschaftler die Studierenden bei sozialen und organisatorischen Fragen.

Oft sind die Fachschaftler auch in den Fachbereichsräten tätig, diese werden jedoch in der Regel getrennt von den Fachschaftsräten gewählt. 

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Siehe auch: Hochschulwahlen, Senatswahlen, Hochschulsenat, Studierendenrat, Studierendenparlament, Fachbereichsrat


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