POLYAS Wahllexikon

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Persönlichkeitswahl

Eine Persönlichkeitswahl (Synonym: Personenwahl) ist eine Wahl, oder ein Wahlsystem, bei dem einzelne Kandidat:innen (Personen) in Ämter gewählt werden können. Der Begriff Persönlichkeitswahl resultiert daher, dass die Persönlichkeit der Kandidat:innen für den Wahlausgang entscheidend ist. Oft wird der Begriff Persönlichkeitswahl auch synonym mit dem Begriff der Mehrheitswahl verwendet, da bei einer Kandidatenwahl zumeist der:die Kandidat:in mit den meisten Stimmen - der Mehrheit - ins Amt gewählt wird.

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Ein Beispiel für eine Persönlichkeitswahl ist die Wahl eines:r Direktkandidat:in für den Bundestag. Dieser wird innerhalb eines Wahlkreises durch die Erststimme der Wähler:innen bestimmt. Der:die gewählte Kandidat:in erhält dabei ein Direktmandat für den Bundestag. Das Gegenstück zur Persönlichkeitswahl ist die Listenwahl.

Siehe auch: Listenwahl, Wahlverfahren, Wahlrecht, Kandidat, Mandat, Bundestagswahl


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