POLYAS Wahllexikon

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Vertrauensfrage

Die Vertrauensfrage ist ein Instrument der Regierung, das zur Disziplinierung des Parlaments dient. Der Regierungschef ergreift bei der Vertrauensfrage die Initiative und prüft so, ob das Parlament grundsätzlich noch mit der Haltung der Regierung einverstanden ist. So geht die Vertrauensfrage nicht wie das Misstrauensvotum vom Bundeskanzler aus.

Die Vertrauensfrage in der Bundesrepublik Deutschland

Die Möglichkeit die Vertrauensfrage zu stellen, ist in Artikel 68 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Im Gegensatz zum Misstrauensvotum findet die Abstimmung über das Vertrauen in die Regierung nicht in geheimer Wahl statt. Die Abstimmung über das Vertrauen des Parlaments in den Bundeskanzler muss 48 Stunden nach der Vertrauensfrage erfolgen.

Rechtsfolgen im Falle eines negativen Ausgangs

Wird die Vertrauensfrage vom Parlament negativ beantwortet, so ist der Bundeskanzler zunächst nicht verpflichtet hierauf zu reagieren. Er hat die Möglichkeit die Regierung so weiterzuführen wie bisher oder eine neue Koalition zu bilden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Bundespräsidenten zu ersuchen, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen einzuleiten. Dieser kann das Gesuch des Bundeskanzlers annehmen oder ablehnen. Die Auflösung des Bundestags muss binnen 21 Tagen nach dem Gesuch erfolgen. Außerdem hat der Bundeskanzler die Option, beim Bundespräsidenten den Gesetzgebungsnotstand zu beantragen. Wobei der Bundespräsident über diesen nicht allein entscheiden kann, sondern den Bundesrat konsultieren muss. Der Bundestag darf nicht aufgelöst sein, wenn der Bundeskanzler den Gesetzgebungsnotstand beantragt. Der Bundeskanzler kann neben den bereits genannten Möglichkeiten der Reaktion auch zurücktreten.

Die Vertrauensfrage wurde das letzte Mal 2005 durch den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder gestellt. Dieser wollte auf diese Weise Neuwahlen provozieren und sich im Amt bestätigen lassen, was ihm aber nicht gelang.

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Wie funktioniert das?

Siehe auch: Bundestagswahl, Misstrauensvotum, Bundeskanzler


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