POLYAS Wahllexikon

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Wahlmänner

Als Wahlmänner werden Personen bezeichnet, die in einer einzelnen konkreten Wahl das Stimmrecht innehaben und stellvertretend für die Gesamtheit der Wahlberechtigten die Wahlentscheidung treffen.

Sobald bei einer Wahl Wahlmänner eingesetzt werden, handelt es sich um ein indirektes Wahlsystem.
Die komplette Wählerschaft (sog. "Urwähler") bestimmt zunächst die jeweiligen Wahlmänner in ihrem Bezirk für den Wahlakt. Die Wahlmänner treten anschließend zusammen um die tatsächlichen Kandidaten zu wählen. Möglich ist auch ein mehrstufiges Wahlmannverfahren, in dem die Urwähler zunächst Bevollmächtigte bestimmt, die wiederum die Wahlmänner wählen, denen der Wahlakt obliegt. 
Ein bekanntes Beispiel ist das "Electoral College", das in den USA den Präsidenten wählt.

Die Einrichtung des Wahlmannverfahrens liegt in einfachen logistischen Bedingungen begründet: Um die kostspielige Anreise vieler Personen in einem dezentral organisierten Steuer- und Meldewesen effizienter durchzuführen, installierte man z.B. im Königreich Preußen ein indirektes Wahlsystem. 
Aus demokratischer Sicht ist jedoch das direkte Wahlrecht vorzuziehen, da die gefilterte Wahl von Kandidaten vom allgemeinen Volkswillen abweichen kann.

 


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