POLYAS Wahllexikon

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Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland. 

Die Bezeichnung Kanzler stammt aus dem Mittelalter. Denn am feudalen Hof war der Kanzler der Leiter der königlichen Schreibstube. Der Kanzler hatte den höchsten Stand unter den Untergegebenen des Herrschers. Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der Bundesregierung.

Der Bundeskanzler in Deutschland

Faktisch ist der Bundeskanzler der mächtigste Amtsträger in Deutschland. Im Staatsprotokoll steht er jedoch unter dem Bundespräsidenten und dem Bundestagspräsidenten an dritter Stelle. Er wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten durch den Bundestag gewählt. Der Bundeskanzler ist häufig auch der Vorsitzende seiner Partei. Er muss bei seinen Entscheidungen sowohl Rücksicht auf die eigene Partei nehmen als auch auf den Koalitionspartner, mit dem er gemeinsam regiert.
Vor dem Ablauf einer Amtszeit kann der Bundeskanzler nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum des Bundestags abgesetzt werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass er zurücktritt, wenn das Parlament seine Vertrauensfrage negativ beantwortet.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern besteht in Deutschland keine Begrenzung der Amtszeit des deutschen Bundeskanzlers. Die derzeitige Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland ist Angela Merkel. Sie ist die erste Frau in Deutschland, die dieses Amt bekleidet.
 

Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers

Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz, das heißt, dass er die Richtlinien der Politik festlegt und die Verantwortung für diese übernimmt. Die gesetzliche Grundlage für die Richtlinienkompetenz ist Artikel 65 Satz 1 GG.

Ressortprinzip der Ministerien

Artikel 65 Satz 2 GG legt außerdem das Ressortprinzip fest, in welchem verankert ist, dass die Bundesminister ihre Ministerien eigenverantwortlich führen.

Kollegialprinzip

Artikel 65 Satz 3 GG sieht vor, dass Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bundesregierung durch das Kollegium entschieden werden.  Das heißt, dass sich der Bundeskanzler im Zweifel der Meinung des Bundeskabinetts beugen muss.

Ernennung der Minister und Einrichtung von Ministerien

Der Bundeskanzler kann die Zahl der Minister und der Ministerien innerhalb der Bundesregierung festlegen. Somit leitet er im administrativen Sinne die Geschäfte der Bundesregierung.
Trotzdem ist seine Macht in diesem Bereich begrenzt, so schreibt das Grundgesetz die Einrichtung folgender Ministerien vor:

  • Bundesministerium der Justiz
  • Bundesministerium der Verteidigung
  • Bundesministerium der Finanzen 
Siehe auch: Bundestag, Bundestagswahl, Misstrauensvotum, Vertrauensfrage


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