POLYAS Wahllexikon

Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie

Abstimmung

In einer Abstimmung wird durch die Abgabe von Stimmen eine Entscheidung herbeigeführt.

Abstimmungen dienen der gemeinsamen Willensbildung über Anträge oder Vorschläge bei Versammlungen oder in Personengruppen. Eine Abstimmung erfolgt nach vorher festgelegten Regeln, die beispielsweise in der Satzung oder einem Gesetz niedergeschrieben sind.

Ablauf einer Abstimmung
Häufig steht ein Vorschlag zur Abstimmung, der angenommen oder abgelehnt werden kann. Meist sind ebenso Enthaltungen möglich. Die Wahlberechtigten können mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen oder sich der Stimme enthalten. Die Zustimmung zu einem Vorschlag erfolgt demnach, wenn eine bestimmte Anzahl an "Ja"-Stimmen erreicht ist. Dabei kann zum Beispiel eine absolute Mehrheit erforderlich sein (mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen) oder aber auch eine relative Mehrheit (der Antrag/Vorschlag, der die meisten "Ja"-Stimmen erhält).

Abstimmungen können offen oder geheim erfolgen. Werden sie offen durchgeführt, genügt das Handzeichen oder das Aufstehen der Person zur Stimmabgabe.
Eine geheime Abstimmung kann über ausgedruckte Stimmzettel erfolgen oder mit einem zertifizierten Wahlsystem online durchgeführt werden. So wird auch bei einer Abstimmung das Wahlgeheimnis gewahrt.

Siehe auch: Online-Abstimmung


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