POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Das Stimmrecht beschreibt das allgemeine Recht an einer einberufenen Abstimmung mit einem bestimmten Stimmengewicht teilzunehmen.
Das Stimmrecht ist einerseits Teil des Beschlussfassungsprozesses und bezeichnet außerdem das Recht zur Stimmabgabe. Die Stimmabgabe ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die darauf ausgerichtet ist einen Beschluss anzunehmen oder abzulehnen. Sofern dies in der Satzung oder dem zugehörigen Gesetz vorgesehen ist, enthält das Stimmrecht das Recht zur Stimmenthaltung. Bei der Stimmenthaltung entscheidet sich der Stimmberechtigte weder für noch gegen den zur Abstimmung stehenden Antrag.
Das Stimmrecht ist nicht mit dem Wahlrecht zu verwechseln, welches neben dem Stimmrecht das Initiativrecht, das Referendumsrecht sowie das Petitionsrecht umfasst. Das Wahlrecht gehört zu den politischen Rechten. Erfahren Sie jetzt mehr über das Wahlrecht!
Das Aktienstimmrecht beschreibt das Mitgliedsrecht bei Aktien- oder Kommanditgesellschaften, das jedem Aktionär zusteht. Es wird in der Hauptversammlung ausgeübt. Die Stimmgewichtung, beziehungsweise die Anzahl der Stimmen des Aktionärs, ist von der Anzahl der Stücke / Aktiennennbeiträgen abhängig. Das Aktienstimmrecht kann dem Aktionär nicht entzogen werden. Doch die Ausübung kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. So ruht das Stimmrecht bei Aktien, die sich im Eigenbestand des ausgebenden Unternehmens befinden. Auch bei Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern eines Unternehmens, die Aktien des Unternehmens besitzen, ist die Ausübung des Aktienstimmrechts ausgeschlossen.
Die Bedingungen und Formalien, an die die Ausübung des Stimmrechts gebunden ist, sind in der jeweiligen Unternehmenssatzung festgeschrieben.
Bei einer GmbH werden Beschlüsse mit durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, wobei jeder Geschäftsanteil eine Stimme gewährt. In OHGs muss der Gesellschafterbeschluss einstimmig erfolgen.
Bei Wahlen ist das Stimmrecht ein Teil des Wahlrechts und stellt das Recht dar seine Stimme bei einer Wahl abzugeben. Man nennt das Stimmrecht bei Wahlen auch Wahlberechtigung.
Lesen Sie dazu auch, welche Vorteile die Online-Stimmabgabe bietet!
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