POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Der Bundesrat ist Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Jedes Bundesland ist duch Mitglieder seiner Regierung im Bundesrat vertreten. Dadurch ist gewährleistet dass die einzelnen Länder an der Gesetzgebung und der Verwaltung der Republik beteiligt sind, wodurch sie ihre Interessen wahren können. Darüber hinaus wirkt der Bundesrat auch in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Der Bundesrat hat das Recht einen Gesetzesentwurf einzureichen. Diese wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung beziehen kann. Im nächsten Schritt wird dem Bundestag der Entwurf und die Stellungnahme zugeleitet.
Auf der anderen Seite werden Gesetzentwürfe der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der im ersten Durchgang hierzu Stellung nehmen kann. Die Bundesregierung kann zu der Stellungnahme des Bundesrates eine Gegenäußerung abgeben, bevor sie den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringt. Lesen Sie hier mehr über die Funktionen des Bundestags.
Ob ein vom Bundestag erarbeitetes Gesetz, die Zustimmung des Bundesrats benötigt, ist davon abhängig, ob es sich beim Gesetz um ein Zustimmungsgesetz handelt.
In folgenden Fällen, braucht es die Zustimmung des Bundesrats:
Bei allen übrigen Gesetzen kann der Bundesrat Einspruch einlegen.
Das Mitglied im Bunderat muss einen Sitz und eine Stimme in einer Landesregierung haben. Ein Mitglied des Bundesrates darf nicht gleichzeitig Mitglied des Deutschen Bundestages sein.
Die Anzahl der Stimmen für jedes Land ist nach seiner Einwohnerzahl gestaffelt:
Siehe auch: