POLYAS Wahllexikon

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Bundesrat

Der Bundesrat ist Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Jedes Bundesland ist duch Mitglieder seiner Regierung im Bundesrat vertreten. Dadurch ist gewährleistet dass die einzelnen Länder an der Gesetzgebung und der Verwaltung der Republik beteiligt sind, wodurch sie ihre Interessen wahren können. Darüber hinaus wirkt der Bundesrat auch in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.  

Funktionen des Bundesrats

Der Bundesrat hat das Recht einen Gesetzesentwurf einzureichen. Diese wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung beziehen kann. Im nächsten Schritt wird dem Bundestag der Entwurf und die Stellungnahme zugeleitet.

Auf der anderen Seite werden Gesetzentwürfe der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der im ersten Durchgang hierzu Stellung nehmen kann.  Die Bundesregierung kann zu der Stellungnahme des Bundesrates eine Gegenäußerung abgeben, bevor sie den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringt. Lesen Sie hier mehr über die Funktionen des Bundestags. 

Ob ein vom Bundestag erarbeitetes Gesetz, die Zustimmung des Bundesrats benötigt,  ist davon abhängig, ob es sich beim Gesetz um ein Zustimmungsgesetz handelt. 

In folgenden Fällen, braucht es die Zustimmung des Bundesrats: 

  • Gesetze zur Änderung der Verfassung (hier ist für die Zustimmung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, das sind derzeit mindestens 46 Stimmen),
  • Gesetze mit Auswirkungen auf die Finanzen der Länder (z. B. Steuergesetze, die Auswirkungen auf die Einnahmen der Länder haben oder Gesetze, die die Länder zu Ausgaben oder Sachleistungen verpflichten) und
  • Gesetze mit Auswirkungen auf die Organisations- oder Verwaltungshoheit der Länder

 Bei allen übrigen Gesetzen kann der Bundesrat Einspruch einlegen. 

Mitglieder des Bundesrats

Das Mitglied im Bunderat muss einen Sitz und eine Stimme in einer Landesregierung haben. Ein Mitglied des Bundesrates darf nicht gleichzeitig Mitglied des Deutschen Bundestages sein.

Die Anzahl der Stimmen für jedes Land ist nach seiner Einwohnerzahl gestaffelt:

  • Jedes Land hat mindestens drei Stimmen,
  • Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier Stimmen,
  • Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern haben fünf Stimmen,
  • Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen.
Siehe auch: Bundestag, Landtagswahl, Bundestagswahl, Bundespräsident, Bundestagsprsäident


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