POLYAS Wahllexikon

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Erststimme

Mit der Erststimme wählen Wähler bei Bundestagswahlen einen Kandidaten aus ihrem Wahlkreis direkt in den Deutschen Bundestag.

Derjenige der konkurrierenden Kandidaten, der die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis auf sich vereint, erhält ein Direktmandat und wird Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend, da die Erststimmenkandidaten, die in das Parlament einziehen, auf die Parteilisten angerechnet werden. Wenn mehr Kandidaten einer Partei über die Erststimme in den Deutschen Bundestag einziehen, als es der Partei verhältnismäßig nach ihren erhaltenen Zweitstimmen zustehen würde, entstehen neue Mandate, die sogenannten Überhangmandate.

Siehe auch: Zweitstimme, Persönlichkeitswahl, Mehrheitswahl, Stimmzettel


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