POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Die tagespolitische Regierungsarbeit liegt allerdings nicht bei ihm, sondern beim Bundestag und dem Bundeskanzler. Die Hauptaufgabe des deutschen Bundespräsidenten besteht in der Repräsentation des Landes – sowohl im Inland als auch im Ausland.
Das Amt des Bundespräsidenten ist allerdings nicht nur auf die repräsentativen Aufgaben beschränkt. Es beinhaltet durchaus auch politische Funktionen. So schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vor. Meist schlägt er jemanden aus der siegreichen Koalition vor, doch rechtlich betrachtet ist er in seiner Wahl völlig frei.
Darüberhinaus ernennt der Bundespräsident Bundesminister und Staatssekretäre, die ihm vom Bundeskanzler vorgeschlagen wurden. Dabei verfügt er über ein nominelles Prüfungsrecht.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten ist die Ausfertigung von Gesetzen, die ihm vorgelegt werden. Erst durch seine Unterschrift wird ein Gesetz gültig. Ein Bundespräsident kann dabei auch seine Unterschrift verweigern. Bisher geschah dies achtmal in der Geschichte der Bundesrepublik. Das betroffene Gesetz wird dann meist noch einmal überarbeitet.
Der Bundestag kann allerdings auch den Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen, was zu dessen Amtsenthebung führen kann. Das ist bisher in der Bundesrepublik noch nie geschehen.
Dem Bundespräsidenten steht es außerdem zu, den Bundestag aufzulösen, wenn auch nur in klar definierten Situationen – wie beispielsweise bei einer gescheiterten Vertrauensfrage.
Inwieweit sich der Bundespräsident darüberhinaus weiter politisch engagiert, ist seine autonome Entscheidung. So gab es in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder Bundespräsidenten, die die Politik der Bundesregierung mit scharfen Worten kritisierten.
Der Bundespräsident hat zwei Amtssitze: einmal das Schloss Bellevue in Berlin und einmal die Villa Hammerschmidt in Bonn.
Zum Bundespräsidenten gewählt werden kann jeder, der deutscher Staatsangehöriger ist, das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist. Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann einen Vorschlag machen. Der Bundespräsident darf kein Mitglied der Exekutive des Staates oder eines Landes sein, kein weiteres besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben – um die Neutralität zu wahren. Er darf auch nicht im Aufsichtsrats eines Unternehmens sitzen. Die bisherigen Bundespräsidenten verzichteten nach der Wahl auch auf ihre Parteimitgliedschaft, obwohl das gesetzlich nicht festgelegt ist.
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache und geheim gewählt. Bei der Wahl muss ein Kandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder erlangen. Wenn das keinem Kandidaten in den ersten zwei Wahlgängen gelingt, reicht im dritten Wahlgang die relative Mehrheit aus.
Ein Bundespräsident kann nur einmal wiedergewählt werden. Somit ist seine Amtszeit auf zehn Jahre beschränkt. Er wird mit einem großen Zapfenstreich verabschiedet.
Die Amtszeit kann vorzeitig beendet werden, wenn der Bundespräsident seine Wählbarkeit verliert, beispielsweise durch den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft, zurücktritt oder seines Amtes enthoben wird.
Bisher gab es elf Bundespräsidenten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Hier erfahren Sie alles über die bisherigen Bundespräsidenten
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