POLYAS Wahllexikon

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Studierendenparlament

Das Studierendenparlament, kurz StuPa genannt, ist das höchste beschlussfassende Wahlgremium der verfassten Studierendenschaft an einer Hochschule. In einigen Bundesländern wird das Studierendenparlament auch als Studierendenrat (kurz StuRa) bezeichnet.

Das Studierendenparlament wählt und beauftragt den Allgemeinen Studierendenausschuss, besser bekannt als AStA. Überdies beschließt das StuPa die Satzung und den Haushalt der Studierendenschaft.

Wahlen zum Studierendenparlament

In der Regel wird das Studierendenparlament von allen eingeschriebenen Studierenden einer Hochschule gewählt. Die Wahl erfolgt zumeist nach dem Prinzip der Listenwahl. Die Auszählung erfolgt nach dem Verhältniswahlverfahren. Die Amtszeit des StuPa beträgt an den meisten Hochschulen ein Jahr, allerdings gibt es auch Hochschulen an denen das StuPa für ein Semester oder für zwei Jahre gewählt wird.

Die Größe des Studierendenparlaments und so auch die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist in der Satzung der Hochschulen festgeschrieben.

Die Wahlbeteiligung bei Studierendenparlamentswahlen ist in den letzten Jahren stark gesunken. So wird an vielen Hochschulen eine Wahlbeteiligung von maximal 10% erreicht.

Geschichtliches

Das Studierendenparlament, wie wir es heute kennen, existiert erst seit den 60er Jahren des 20.Jahrhunderts. Zuvor war der AStA meist das alleinige Vertretungsorgan der Studierendenschaft an einer Hochschule. 

Erfahren Sie hier mehr zu Gremienwahlen in der Hochschule!

Siehe auch: Hochschulwahlen, Studierendenrat, Listenwahl, Persönlichkeitswahl, Mehrheitswahl, Verhältniswahl


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