POLYAS Wahllexikon

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Wahlurne

Eine Wahlurne ist ein geschlossenes und verschlossenes (ggf. auch versiegeltes) Behältnis mit einem Deckel mit einem Schlitz, in den die Wahlberechtigten bei einer Präsenzwahl ihre Stimmzettel einwerfen können. Üblicherweise ist der Aufstellungsort der Wahlurne das Wahllokal. Nach Beendigung der Wahl wird die Wahlurne öffentlich geöffnet und die Stimmzettel anschließend ebenfalls öffentlich entnommen und ausgezählt.

In § 51,2 der Bundeswahlordnung sind genaue Bestimmungen für die Beschaffenheit der Wahlurnen für Bundestagswahlen festgelegt.

Siehe auch: Präsenzwahl, Wahllokal, Stimmzettel


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