POLYAS Wahllexikon

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Stille Wahl

Bei Stillen Wahlen handelt es sich in der Regel um politische Wahlen bei denen – ähnlich der Friedenswahl - keine Wahlhandlung ausgeführt wird.

Stille Wahlen finden dann statt, wenn bei einer Wahl nicht mehr Kandidaten aufgestellt werden als Sitze zu vergeben sind. Wird eine Stille Wahl durchgeführt, gelten die aufgestellten Kandidaten beziehungsweise der eingereichte Wahlvorschlag automatisch als gewählt.

Die Möglichkeit der Stillen Wahl besteht zum Beispiel in der Schweiz bei:

  • Gemeindewahlen
  • Kantonswahlen 
  • Nationalratswahlen  

Auch in Island kann der Staatspräsident in einer Stillen Wahl gewählt werden. 

Siehe auch: Wahlordnung, Friedenswahl


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