POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Die Wählerliste ist das Wählerverzeichnis bei Betriebsratswahlen.
Der Wahlausschuss trägt alle wahlberechtigten Angestellten eines Betriebes vor der Wahl in die Wählerliste ein. Nur diejenigen Angestellten, die in der Wählerliste verzeichnet sind, dürfen bei der Betriebsratswahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Jetzt mehr über die Betriebsratswahl erfahren
Das Wählerverzeichnis muss vor der Betriebsratswahl innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen für alle Angestellten öffentlich einsehbar sein. In der Wahlbekanntmachung muss der Wahlvorstand den Ort angeben, an dem das Wählerverzeichnis ausliegt.
Siehe auch: