POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Die Stimmenthaltung ist eine Form der Ausübung des aktiven Stimmrechts eines Wahlberechtigten. Dabei stimmt die Person bei einer Abstimmung oder Wahl weder für noch gegen den Antrag der zur Abstimmung steht. Sie nimmt zwar an der Wahl teil, hat aber weder zustimmend noch ablehnend einen Einfluss auf das Wahlergebnis. Nicht immer ist die Stimmenthaltung bei Wahlen vorgesehen. So gibt es beispielsweise bei politischen Wahlen, wie Bundestags- oder Landtagswahlen, auf dem Stimmzettel keine Möglichkeit der Stimmenthaltung. Hier kann jedoch bewusst ungültig gewählt werden, indem der Wähler mehr Stimmen vergibt, als der Stimmzettel für die Wahl vorsieht. Damit gilt dieser Stimmzettel bei der Stimmauszählung als nicht gültig und wird auch so im offiziellen Wahlergebnis vermerkt.
Neben der Abgabe eines mit „Enthaltung“ ausgefüllten Stimmzettels (sofern möglich) gibt es mit der aktiven Stimmenthaltung und der passiven Stimmenthaltung noch zwei weitere Formen der Stimmenthaltung. Bei der aktiven Stimmenthaltung kann der Stimmberechtigte an der Wahl teilnehmen, dabei aber einen nicht ausgefüllten oder ungültig ausgefüllten Stimmzettel abgeben. Bei der passiven Stimmenthaltung übt der Stimmberechtigte sein aktives Wahlrecht gar nicht aus, indem er beispielsweise nicht an der Wahl oder Abstimmung teilnimmt.
Siehe auch: