POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Ein Wählerverzeichnis (Synonym bei Betriebsratswahlen: Wählerliste) ist ein Verzeichnis aller Personen, die als Wähler für die Teilnahme an einer Wahl berechtigt sind (Stimmberechtigte).
Damit Unstimmigkeiten bezüglich der Stimmberechtigung bereits vor dem Wahltag geklärt werden können, muss das Wählerverzeichnis für einen gewissen Zeitraum vor einer Wahl öffentlich zugänglich gemacht werden (zumindest für die Mitglieder des jeweiligen Vereins, Unternehmens etc.). Wird das Wählerverzeichnis vor der Wahl für unrichtig oder unvollständig erklärt, steht jeder Person ein schriftliches Einspruchsrecht zu.
Inhalte des Wählerverzeichnisses
Im Wählerverzeichnis ist üblicherweise der Vor- und Nachname des Wahlberechtigten vermerkt. Je nach Art der Wahl fallen zusätzliche personenbezogene Daten an:
Funktionen des Wählerverzeichnisses
Wählerverzeichnis international
In einigen Ländern muss der Wähler sich vor der Wahl aktiv um seine Eintragung in das Wählerverzeichnis bemühen. Auf diese Weise wird oft sichergestellt, dass das Wählerverzeichnis stets aktuell ist. Leider ist es bei Versäumen des Eintragens dann auch nicht mehr am Wahltag möglich, seine Stimme abzugeben.
Siehe auch: