POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Unter Arbeitnehmervertretung werden in Deutschland verschiedene Organe und Organisationsformern betrieblicher und unternehmerischer Mitbestimmung zusammengefasst. Die Hauptaufgabe der Arbeitnehmervertretungen in Deutschland ist das Eintreten für die Interessen der Arbeitnehmer in einem Unternehmen oder Betrieb.
Der Betriebsrat wird in Betrieben oder Betriebsteilen gewählt. Was ein Betrieb ist und wer für die Betriebsratswahl wahlberechtigt sowie wählbar ist legt das Betriebsverfassungsgesetz fest. Der Betriebsrat eines Betriebes oder Unternehmens vertritt die Rechte der Arbeitnehmer und überwacht Sozial- und Personalentscheidungen des Arbeitgebers. Mehr zum Betriebsrat erfahren
Die Einrichtung des Personalrats ist im Bundespersonalgesetz verankert. Er vertritt die Rechte und Interessen der Angestellten im öffentlichen Dienst und ist hier auch an Sozial- und Personalentscheidungen beteiligt. Mehr zum Personalrat erfahren
Gewerkschaften sind überbetriebliche Organisationen, die sich für die Rechte der Arbeitnehmer bestimmter Branchen einsetzen. So zum Beispiel Berufspiloten oder Mitarbeiter in der Metallindustrie. Vertreter der Gewerkschaften sind oft im Betriebs- oder Personalrat von Unternehmen vertreten. Im Aufsichtsrat gibt es sogar eine festgelegte Zahl von Gewerkschaftsvertretern.
In kirchlichen und karitativen Einrichtungen werden die Rechte Arbeitnehmer durch die Mitarbeitervertretung durchgesetzt. Die Mitarbeitervertretung in kirchlichen Organisationen basiert auf dem Selbstbestimmungsrecht nach Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung. Die Aufgaben und Rechte der Mitarbeitervertretung werden durch das Kirchenrecht geregelt. Mehr über Mitarbeitervertretungen erfahren
Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat wird durch das Mitbestimmungsgesetz beziehungsweise das Drittelbeteiligungsgesetz geregelt. Diese sind neben Vertretern der Anteilseigner für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Mehr über den Aufsichtsrat erfahren
Auch im Ausland gibt es gesetzlich verankerte Rechte auf Arbeitnehmervertretungen. So zum Beispiel in der Schweiz und in Österreich.
In Österreich gibt es unter anderem Betriebsräte, Personalvertretungen sowie die Kammer für Angestellte und Arbeitnehmer.
In der Schweiz sollen Arbeitnehmervertretungen in Unternehmen mit mehr als 50 regelmäßig Beschäftigten bestellt werden. Gesetzlich wird die Einrichtung von Arbeitnehmervertretungen durch das Mitwirkungsgesetz geregelt.
Siehe auch: