POLYAS Wahllexikon

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Kumulieren

Der Begriff Kumulieren kommt vom Lateinischen cumulus, was übersetzt Anhäufung bedeutet. Im Wahlrecht beschreibt der Begriff eine bestimmte Form der Stimmvergabe, bei der der Wähler mehrere seiner Stimmen an einen Kandidaten vergibt. 

Das Verfahren des Kumulierens wird häufig bei offenen Listenwahlen oder reinen Personenwahlen angewendet.
Die Wahlberechtigten besitzen hierbei mehrere Stimmen, die sie verteilen können. Zur Durchführung des Kumulierens bei einer Wahl gibt es verschiedene Methoden. So kann es sein, dass auf dem Stimmzettel pro Kandidat mehrere Felder zum Ankreuzen vorhanden sind. Eine andere Möglichkeit ist es, den Wähler statt des Kreuzes die Zahl der Stimmen, die er einem Kandidaten geben möchte, in das Feld eintragen zu lassen. Sofern bei einer Wahl die Kandidaten handschriftlich in den Stimmzettel einzutragen sind, ist es gegebenenfalls auch möglich den Namen eines Kandidaten mehrmals zu nennen.

Arten von Kumulieren

1. Vollständiges Kumulieren: Die Wähler können alle Stimmen, die ihm zur Verfügung stehen, an einen Kandidaten geben. 

2. Begrenztes Kumulieren: Die Wähler können nur eine begrenzte Anzahl seiner Stimmen auf einen Kandidaten vereinigen. 

3. Vorkumulieren: Bei manchen Wahlen ist es den antretenden Listen gestattet einen Kandidaten mehrmals in der Liste aufzuführen. Vergibt ein Wähler seine Stimme bei einer solchen Listenwahl an eine gesamte Liste, so erhält der Kandidat, je nachdem, wie oft er aufgeführt ist, mehrere Stimmen. 

Bei Wahlen, bei denen das Kumulieren möglich ist, ist oft auch das Panaschieren möglich. 

Siehe auch: Wahlrecht, Panaschieren, Listenwahl, Personenwahl


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