POLYAS Wahllexikon

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Freie Listenwahl

Bei der Listenwahl werden die zur Wahl stehenden Kandidaten in einer Wahlliste zusammengeführt. Die Wähler stimmen bei der Listenwahl nicht über einzelne Kandidaten, sondern über komplette Wahllisten ab. Ein Sonderfall dieser Wahlform ist die freie Listenwahl.

Bei der freien Listenwahl können die Wähler ihre Stimme(n) auf Kandidaten verschiedener Listen verteilen.

Im Gegensatz zur starren Listenwahl ist die Stimmvergabe nicht an eine bestimmte Wahlliste gebunden, sondern es können (ähnlich wie bei der Personenwahl) einzelne Kandidaten über die Listen hinweg gewählt werden. Dabei können die Wähler ihre Stimmen auch auf komplette Wahllisten verteilen. Hat ein Wähler seine Stimme einem Kandidaten einer Liste gegeben, so erhält auch die Wahlliste des Kandidaten eine Stimme.

Wenn die Wahlberechtigten mehr als eine Stimme vergeben dürfen, können sie auf einen Kandidaten mehrere Stimmen kumulieren. Wenn sie dabei die Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Listen verteilen, ist panaschieren erlaubt. 

Weitere Formen der ListenwahlStarre Listenwahl und lose gebundene Listenwahl 

Siehe auch: Listenwahl, Personenwahl


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