POLYAS Wahllexikon

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Wahlschein

Der Wahlschein (snonyme Begriffe in Österreich: Wahlkarte, in der Schweiz: Stimmausweis oder Stimmrechtsausweis) ist ein Begriff aus dem Wahlrecht.

Wahlschein bei der Briefwahl (Fernwahl)

Der Wahlschein ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Briefwahl. Wenn ein Stimmberechtigter sein aktives Wahlrecht am Wahltag nicht in der Präsenzwahl durch Abgabe seiner Stimme im Wahllokal ausüben kann, besteht für ihn die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen. Dieser Antrag kann entweder persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde oder schriftlich durch Einsendung der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Seit der Bundestagswahl 2009 ist es dabei nicht mehr erforderlich zu erklären, aus welchem Gund die Teilnahme an der Präsenzwahl nicht möglich ist. Die zuständige Behörde vermerkt die Ausstellung des Wahlscheins im Wählerverzeichnis. Bei Übersendung des Wahlscheins werden diesem die Briefwahlunterlagen beigefügt. Auf dem Wahlschein muss der Wähler eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er den Stimmzettel eigenhändig ausgefüllt hat.

Wahlschein bei der Präsenzwahl (Wahllokal)

Ein Wahlschein kann auch beantragt werden, wenn es dem Wähler nicht möglich ist, seine Stimme in dem für ihn zugewiesenen Wahllokal abzugeben. Mit dem Wahlschein ist er bei der Präsenzwahl dann nicht mehr an das für ihn vorgesehene Wahllokal gebunden. Ohne Briefwahlunterlagen berechtigt der Wahlschein zur Stimmabgabe bei Europawahlen in jedem beliebigen Wahllokal seines Kreises oder seiner kreisfreien Stadt und bei Bundestagswahlen in jedem Wahllokal seines Stimmbezirks.

Siehe auch: Biefwahl, Wählerverzeichnis, Fernwahl, Präsenzwahl, Wahllokal, Wahlbenachrichtigung


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