POLYAS Wahllexikon

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Satzung

Satzung im öffentlichen Recht
Als öffentlich-rechtliche Satzung wird in Deutschland eine Rechtsnorm bezeichnet, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts erlassen wurde.

Mit Satzungsautonomie ausgestatte juristische Personen des öffentlichen Rechts sind:

  • Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, Bundesländer und Bund)
  • Personal- und Realkörperschaften (Industrie- und Handwerkskammern, Berufskammern und Universitäten
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Der Erlass einer Satzung durch Organe einer Selbstverwaltungskörperschaft ist ein wesentliches Merkmal autonomer Rechtsetzung. Satzungen können die Verfassung der jeweiligen Körperschaft konstituieren und darüber hinaus auch Detailregelungen für ihr spezifisches Aufgabengebiet enthalten.

Zum Verfassungsrecht gehört in einer Satzung insbesondere die Errichtung der Organe einer Körperschaft, die Beschreibung des Aufgabengebiets und die Festlegung ihrer Finanzhoheit. Die Organe haben vertretende, kontrollierende oder stimmrechtsausübende Funktion. Das der Körperschaft kraft Gesetz zugewiesene Aufgabengebiet wird durch die Satzung konkretisiert und umsetzbar gemacht.

 

Satzung im Privatrecht
Im deutschen Privatrecht bezeichnet Satzung eine schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses von Personen, also einen Gesellschaftervertrag.

Die privatrechtliche Satzung kann somit auch als vertragliche "Verfassung" einer Gesellschaft, eines Vereins, einer Genossenschaft und anderer Institutionen angesehen werden. Hierin werden die gesetzlichen Vorschriften konkretisiert sowie die Art und Weise, wie der Verein oder die Institution ausgestaltet werden und arbeiten soll, geregelt. Die vertraglichen Bestimmungen der Satzungen von privatrechtlichen Vereinigungen und ihr Inhalt fällt grundsätzlich unter die Privatautonomie. Damit hat die Satzung im Privatrecht, im Gegensatz zur Satzung im öffentlichen Recht, nicht den Charakter einer staatlichen Rechtsnorm.

Weitere Informationen zu Vereinssatzungen

 

Siehe auch: Körperschaft des öffentlichen Rechts, Vereinsatzung, Satzungsänderung, Rechtsnorm, Verordnung, Gesetz


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