Vereinssatzung – Inhalte und Formalien
Spätestens bei der Vereinsgründung rückt die Vereinssatzung in den Fokus der Interessensgemeinschaft.
Hier wird u.a. bestimmt, wie der Verein verwaltet und organisiert ist, wie der Verein wählt und welche Rechte die Mitglieder eines Vereins besitzen. Eine Satzung kann bei einer Mitgliederversammlung neue Satzungspunkte aufnehmen und so das Vereinsleben prägen sowie gestalten.
In Deutschland gilt: Ohne Satzung kein Verein.
Richtlinien der Satzung von Vereinen
Für Vereinssatzungen gelten zwar keine Formvorschriften, aber die Satzung muss so erstellt sein, dass die Anmeldevoraussetzungen nach § 59 BGB erfüllt werden können, wonach eine Abschrift der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands einzureichen sind.
Zudem muss die Satzung von mindestens sieben Vereinsmitgliedern unterschrieben werden. Daher empfiehlt es sich dringend, die Satzung in Schriftform nach §126 BGB abzufassen.
Wenn Ihre Satzung eine schriftliche Stimmabgabe vorsieht, dürfen Sie nicht online wählen. Nehmen Sie daher einfach die elektronische Wahl in Ihr Wählerverzeichnis aus und steigern Sie so die Wahlbeteiligung.
„Durch die Online-Stimmabgabe konnten wir unsere Wahlbeteiligung von 10% auf ca. 24% steigern, ich glaube, das spricht für sich.“, Oliver F. Lehmann, PMI Southern Germany Chapter e.V.
Sie wollen selbst eine Online-Wahl in Ihrem Verein durchführen? Richten Sie im POLYAS Online-Wahlmanager in wenigen Schritten eine Wahl ein und ermöglichen Sie Ihren Vereinsmitgliedern die ortsunabhängige Stimmabgabe.
Satzungsinhalte: Pflicht und Kür
Es gibt Regelungen, die eine Vereinssatzung enthalten muss, Regelungen, die eine Vereinssatzung enthalten soll und Regelungen, die eine Vereinssatzung enthalten kann.
Gemäß § 57 BGB muss die Vereinssatzung folgende Regelungen enthalten:
- den Zweck des Vereins
- den Namen des Vereins
- den Sitz des Vereins
- die Aussage, dass der Verein eingetragen werden soll
Die Vereinssatzung soll zusätzlich nach § 58 BGB Bestimmungen enthalten über:
- den Eintritt und Austritt der Mitglieder
- die Beitragspflichten (ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu entrichten sind)
- die Bildung des Vorstands, die eindeutig festlegen, wie sich der Vorstand zusammensetzt
- die Voraussetzungen und die Form für die Einberufung der Mitgliederversammlung und die Beurkundung ihrer Beschlüsse
Kann: Ist eine Satzungsänderung erforderlich?
Darüber hinaus kann der Verein aufgrund seiner Vereinsautonomie seine innere Ordnung im Wesentlichen selbst bestimmen. Sofern zu bestimmten Sachverhalten keine Aussagen in der Satzung getroffen werden, gibt es in den §§21 ff. BGB gesetzliche Regelungen für die innere Ordnung von Vereinen. Diese Regelungen können als „gesetzliche Regelvereinsverfassung“ aufgefasst werden, die in vielen Fällen einen ausgewogenen Interessenausgleich aller Beteiligten anstreben. Von diesen Regelungen kann abgewichen werden, wenn für den Verein andere Regelungen gelten sollen. In diesem Fall sind eigene Satzungsregelungen bzw. Satzungsänderungen erforderlich.
Nehmen Sie die Online-Wahl in Ihre Satzung auf und erhalten Sie unter anderem diese Vorteile:
- Reduzierung der Wahlkosten um bis zu 70%, da Druck- und Portokosten entfallen
- Zeitersparnis bei der Erstellung der Stimmzettel
- Wahlbeteiligung in Echtzeit einsehen und die Wähler noch während der Wahl zur Stimmabgabe motivieren
- Wahlergebnisse auf Knopfdruck erhalten und keine Wahlscheine mehr per Hand auszählen