Wahlleiter der Vorstandswahl im Verein

Wahlleiter der Vorstandswahl im Verein

Wahlleiter:in der Vorstandswahl im Verein ist in der Regel der:die Versammlungsleiter:in bei der Mitgliederversammlung. Das BGB sieht für die Organisation der Vereinswahlen keinen eigens eingerichteten Wahlausschuss bzw. keine Wahlleitung vor, diese Aufgabe übernimmt der Vorstand.

Wer wird Wahlleiter:in bei der Vorstandswahl?

Wichtiger Hinweis: Seit dem 21.03.2023 können Vereine hybride Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsänderungen umsetzen. Für rein virtuelle Versammlungen braucht es nur noch einen Mitgliederbeschluss. Der entsprechende § 32 Abs. 2 BGB wurde vom Gesetzgeber angepasst. Weitere Infos >

In vielen demokratischen Organisationen Deutschlands muss einige Wochen vor der Wahl ein:e Wahlleiter:in oder auch ein Wahlausschuss bestellt werden, die Vorbereitung internen Wahl übernimmt. Das ist in Vereinen auch gestattet, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn die Satzung nichts anderes vorsieht, liegt die Durchführung der Wahl grundsätzlich in der Verantwortung des alten Vorstands.

Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, ist der:die Vorstandsvorsitzende für die Versammlungs- und Wahlleitung zuständig. Der:die Vorsitzende kann jedoch auch ablehnen. Dann muss die Versammlung per Beschluss eine:n andere:n Wahlleiter:in wählen. Auch dieser kann ohne Angabe eines Grundes per Mitgliederbeschluss ersetzt werden.

Sofern der:die Vorstandsvorsitzende und dessen Stellvertreter:in kandidieren oder bei der Wahl verhindert sind, empfiehlt es sich, in der Satzung eine Regelung für diese Fälle aufzunehmen. Es sollte ein Wahlleiter bestimmt werden. Die Satzung eines Vereins kann die Wahl eines Wahlausschusses auch generell vorschreiben. Einzig wenn der:die Vorsitzende eines Vereins privat einen geschäftlichen Vorteil durch die Wahl erhalten sollte, ist er laut BGB vom aktiven sowie vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.

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Aufgaben der Wahlleitung

Der:die Wahlleiter:in…

  • muss die Vorstandswahl im Verein vorbereiten,
  • durchführen,
  • und das Wahlergebnis feststellen.

Das sind die Aufgaben der Wahlleitung während der Vorstandswahl im Einzelnen:

  • Feststellung der Anzahl aller wahlberechtigten Mitglieder
  • Erläuterung der Satzungsbestimmungen und des Wahlverfahrens
  • Vorstellung der Kandidat:innen und Prüfung, ob Kandidat:innen die Voraussetzungen der Satzung erfüllen
  • Abfrage, ob Kandidat:innen tatsächlich kandidieren wollen
  • Nachfrage nach weiteren Kandidat:innenvorschlägen
  • Wenn Satzung oder Wahlordnung nichts anderes vorsehen: Vorschlag, ob Vorstandswahl offen oder geheim abgestimmt werden soll
  • Eventuell Anfertigung von Stimmzetteln
  • Durchführung der Wahl gemäß Satzung (Achtung: Die Blockwahl muss in Satzung festgeschrieben werden!)
  • Auszählung der Stimmen (ja, nein, Enthaltungen)
  • Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  • Frage an die einzelnen Kandidaten, ob sie die gewünschte Wahl annehmen

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