Vorstandswahl im gemeinnützigen Verein
Die Vorstandswahl im gemeinnützigen Verein verläuft so wie in Vereinen, die diesen Status nicht haben. Über die Gemeinnützigkeit eines Vereins entscheidet das Finanzamt. Sofern es einem Verein die Gemeinnützigkeit bescheinigt, entstehen dem Verein finanzielle Vorteile. Außerdem ist die Gemeinnützigkeit oft eine Voraussetzung, um in Dachverbände aufgenommen zu werden.
Steuervergünstigungen für Dienst an der Allgemeinheit
Gemeinnützige Vereine sind von der Körperschaftssteuer befreit, solange die jährlichen Einnahmen unter 35.000 Euro liegen. Auch bei der Gewerbe- sowie der Umsatzsteuer kann ein gemeinnütziger Verein Vergünstigungen erhalten. Außerdem können die Mitglieder ihren Mitgliedsbeitrag bei der Steuer gültig machen und von dieser absetzen.
Wichtig ist laut § 52 Abs. 1 Abgabenordnung, dass der Verein seinen gemeinnützigen Zweck ausschließlich, unmittelbar und selbstlos verfolgt. Der Verein darf also neben dem gemeinnützigen Zweck keine anderen Ziele verfolgen, die etwa der finanziellen Bereicherung einzelner Mitglieder dienen und er muss sie selbst verfolgen und nicht jemand Drittes beauftragen.
Außerdem muss der Zweck in der Satzung festgeschrieben werden. In dieser muss zudem festgelegt sein, dass das Vermögen der Stiftung auch dann für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt wird, wenn der Verein aufgelöst wird oder seinen Zweck ändert. Die Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen.
Sie setzen sich für die Allgemeinheit ein und Demokratie ist Ihnen wichtig? Dann fördern Sie auch in Ihrem Verein die Mitbestimmung und führen Sie Wahlen und Abstimmungen online durch.
Bedingungen für die Gemeinnützigkeit
Laut § 52 Abs. 1 Abgabenordnung gibt es diverse Vereinszwecke, die den Status Gemeinnützigkeit rechtfertigen. Darunter fällt zum Beispiel die Förderung:
- der Wissenschaft und Forschung
- der Bildung und Erziehung
- des Naturschutzes
- der Denkmalpflege
- des Brauchtums
- der Völkerverständigung
- des Sports
Ende Februar 2019 entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Verein, dessen Hauptziel es ist, die Politik zu beeinflussen, nicht gemeinnützig ist.
Wichtig ist weiterhin, dass die Mitgliedsbeiträge nur so hoch sind, dass sie von allen Menschen bezahlt werden können und der Beitritt zum gemeinnützigen Verein nicht nur für Wohlhabende erschwinglich ist.
Ablauf der Vorstandswahl im gemeinnützigen Verein
Der Ablauf der Vorstandswahl im gemeinnützigen Verein unterscheidet sich nicht von den Wahl-Abläufen in Vereinen, die nicht gemeinnützig sind. Die Kandidaten für den Vorstand sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass sie unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden können, wenn der Verein den Status der Gemeinnützigkeit verliert.
Lesen Sie hier mehr über den Ablauf der Vorstandswahl im Verein.
Ihre Vorteile bei der Online-Vorstandswahl
Um auch in Ihrem gemeinnützigen Verein die Online-Wahl durchzusetzen, brauchen Sie nichts weiter zu machen als sich entweder eine Wahlordnung zu geben, in der die digitale Stimmabgabe vorgesehen ist, oder diese in Ihre Satzung aufzunehmen.
Hier erfahren Sie wie das funktioniert!
Viele Vereine haben die Online-Wahl bereits in Ihre Satzung oder Wahlordnung aufgenommen. Das sind die Vorteile, die sie dabei haben:
- Günstiger als die Briefwahl
- Einbindung aller Mitglieder
- Einfache Organisation Ihrer Wahl
- Fehlerfreie Auszählung
- Sofortiges Wahlergebnis
- Sichere Wahl mit dem deutschen Marktführer