Vereinsvortstandswahl in Abwesenheit

Vorstandswahl in Abwesenheit im Verein

Grundsätzlich ist es möglich als Kandidatin oder Kandidat für ein Vereinsamt, wie etwa der Vorstandsmitgliedschaft, bei der Mitgliederversammlung abwesend zu sein und dennoch rechtsgültig gewählt zu werden, sofern die Vereinssatzung dies vorsieht.

Voraussetzung für gültige Vereinsvorstandswahl in Abwesenheit

Mit einer einfachen schriftlichen Mitteilung erklärt der:die abwesende Kandidat:in gegenüber dem Vereinsvorstand vorab seine:ihre Bereitschaft für das Amt zu kandidieren und sich der Wahl zu stellen. Ebenso erklärt er:sie im selben Schreiben im Vorfeld die Annahme der Wahl für den Falle derselben. Die Versammlungsleitung liest dann auf der Mitgliederversammlung vor Beginn der Wahl das Schreiben vor, sodass es zum Gegenstand der Mitgliederversammlung wird. Die Versammlungsleitung ist dafür im Schreiben zu bevollmächtigen. Anschließend ist es als Anlage ins Protokoll der Mitgliederversammlung aufzunehmen. Nach der Wahl wird dann der neue Vorstand im Vereinsregister angemeldet.

Hier finden Sie eine Vorlage für die Wahl in Abwesenheit im Verein >

Wichtiger Hinweis: Wenn die zu wählende Person an einer Reise zum Tagungsort verhindert ist, kann sie sich auch online zur Mitgliederversammlung dazuschalten. Denn seit dem 21.03.2023 können Vereine hybride Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsänderungen umsetzen. Für rein virtuelle Versammlungen braucht es nur noch einen Mitgliederbeschluss. Der entsprechende § 32 Abs. 2 BGB wurde vom Gesetzgeber angepasst. Weitere Infos >

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Vereinsvorstand in Abwesenheit wählen

Jedes ordentliche Vereinsmitglied hat laut Gesetzgebung Stimmrecht für die Vorstandswahl und sonstige Beschlussfassungen, sofern dies auch der Vereinssatzung entspricht. Bei der Wahl zum Vereinsvorstand kann jedes Mitglied eine Stimme abgeben. Üblicherweise finden Vorstandswahlen auf der Mitgliederversammlung statt. Da die Mitgliedschaft in Vereinen durch die Ehrenamtskultur geprägt ist und die Lebensmittelpunkte der Vereinsmitglieder häufig weit verstreut sind, legt der Gesetzgeber keine konkreten Statuten für Vereinswahlen fest. 

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Sofern ein Kandidat für ein Vereinsamt vorab eine schriftliche Erklärung an den Vereinsvorstand abgegeben hat, kann er oder sie in Abwesenheit bei der Vorstandswahl auf der Mitgliederversammlung gewählt werden und die Wahl annehmen. Genauso können abwesende Vereinsmitglieder ihre Stimme prinzipiell im Vorfeld oder während der Mitgliederversammlung online Abgeben, sofern der Verein eine Online-Wahl durchführt und dies in der Vereinssatzung zugrunde gelegt hat.

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