Vereinsrecht – Einfach erklärt

Das Vereinsrecht regelt die Gründung und Organisation von Vereinen. Das gesetzliche Fundament für die Gründung von Vereinen ist die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Grundgesetz. 

Grundlagen des Vereinsrechts

Die Grundlage für das Vereinsgesetz bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Satzung eines Vereins ist jedoch komplett frei und kann eigene Bestimmungen treffen, da nach § 40 BGB Vereinsautonomie besteht.

Vereinsarten
Es gibt verschiedene Formen von Vereinen, die unterschiedlichen vereinsrechtlichen Bestimmungen unterworfen sind. Die geläufigste Form ist der eingetragene Verein (e.V.). Darüber hinaus gibt es Altrechtliche Vereine, wirtschaftliche Vereine und nicht rechtsfähige Vereine. Auch Genossenschaften sind Vereine, die Grundlage Ihres Vereinsrechts ist das Genossenschaftsgesetz.

Die Vorstandswahlen werden im Verein auf der Mitgliederversammlung durchgeführt. Allerdings können dann nur die Mitglieder mitentscheiden, die anwesend sind. In großen Vereinen die Mitgliederversammlung daher oft durch eine repräsentative Vertreterversammlung ersetzt. Allerdings können die Mitglieder an den Entscheidungen so nur noch indirekt teilhaben, zudem muss die teure Briefwahl finanziert werden.

Finden Sie hier Informationen zu Inhalten und Formalien der Vereinssatzung.

Mit der Online-Vereinswahl geben Sie Ihren Mitgliedern die Chance, ortsunabhängig von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Gründung, Mitgliedschaft und Auflösung eingetragener Vereine

Um einen Verein zu gründen, müssen nach dem Vereinsrecht einige Formalien erfüllt werden.

  1. Abhalten einer Gründerversammlung
  2. Beschluss einer Satzung
  3. Bestellung eines Vorstands
  4. Abfassung eines Gründungsprotokolls
  5. Schriftliche Anmeldung mit Unterschriftsbeglaubigung des anmeldenden Vorstands

Eingetragene Vereine müssen laut BGB mindestens über das Organ der Mitgliederversammlung und einen Vereinsvorstand verfügen. In der Satzung können weitere Organe festgelegt werden.
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Vereinsmitgliedschaft
Um Mitglied in einem Verein zu werden, muss eine Person als Gründer mitwirken oder dem Verein beitreten. Vereinsmitglieder sind nach dem Vereinsrecht bei Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.

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Vereinsauflösung
Das Vereinsrecht sieht vor, dass ein Verein nur durch einen einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgelöst werden kann. Das Vereinsvermögen fällt im Fall einer Auflösung an die in der Satzung festgelegte Person. 


POLYAS-Tipp: Sofern die Vereinssatzung dies vorsieht, kann die Mitgliederversammlung im Internet durchgeführt werden. Lassen Sie Ihre Vereinsmitglieder direkt online abstimmen und steigern Sie die Partizipation im Verein. Erfahren Sie jetzt, wie Sie die Online-Wahl in Ihre Vereinssatzung aufnehmen!

So ändern Sie die Satzung >

Online-Wahl im Verein

Lassen Sie Ihre Mitglieder online über den Vereinsvorstand und Beschlüsse entscheiden. Auch Mitglieder, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können, haben so die Möglichkeit von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

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