Vereinswahlen online durchführen
- Stimmzettel für die digitale Vorstandswahl auf Knopfdruck gestalten
- Beschlüsse fassen und Vorstand entlasten auf der Online Mitgliederversammlung
- Rechtssichere Wahlergebnisse nach Europäischem Datenschutz erhalten
Für Vorstandswahlen und Mitgliederversammlungen fallen regelmäßig Aufwand und Kosten an. Wahlunterlagen müssen erstellt, verschickt, zurückgesendet und manuell ausgezählt werden. Mit POLYAS führen Sie kleinere Wahlen nun sogar kostenlos durch!
Geben Sie Mitgliedern mit POLYAS eine direkte Stimme – bequem von Zuhause aus.
„Da unsere Mitglieder über ganz Europa verteilt sind, ist es logistisch am einfachsten, eine Online-Wahl durchzuführen.“ – Katharina Flaig-Rüttgers, Photonics21
Egal ob zoom oder Microsoft: POLYAS Online-Wahlen ganz einfach in Ihr Online-Meeting oder Hybrid-Veranstaltung integrieren: Wenn Sie Ihre Software für Meetings gestartet haben, können Sie dort einen Link zum POLYAS System veröffentlichen und die stimmberechtigten Mitglieder können sich über den Browser mit den Zugangsdaten anmelden. Bei einem großen Event arbeiten wir gern mit Ihrer Eventagentur zusammen.
Ihre Vereinswahl in nur 3 Schritten selbst einrichten:
Mit POLYAS haben in 2021 mehr als 2 Millionen Menschen online gewählt. Für Ihre Vorstandswahl und Mitgliederversammlung haben wir folgende Lösungen entwickelt:
Digitalisieren Sie Ihre Briefwahl und führen Sie eine kontaktlose Abstimmung online durch. Sowohl die Umwelt und als auch Ihre Vereinskasse profitieren von der Online-Wahl. Mit POLYAS senken Sie Ihre Wahlkosten um bis zu 70 Prozent, da Druck- und Portokosten entfallen.
Bei POLYAS profitieren Sie von einer Sicherheit ohne Kompromisse: Von der Authentifizierung der Wahlberechtigten über die verschlüsselte Stimmabgabe bis zu den rechtssicheren Ergebnissen.
So können Sie sicher die folgenden Vorteile erfahren:
Um Online-Vereinswahlen und digitale Mitgliederversammlungen durchzuführen, nehmen Sie einfach den Einsatz elektronischer Wahlformen in Ihre Vereinssatzung auf. Dazu genügt in der Regel eine Erweiterung oder Ergänzung der Satzung, die Sie anschließend Ihrem zuständigen Amtsgericht vorlegen.