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Vorstandswahlen Verein Ablauf

Ablauf von Vorstandswahlen im Verein

Der Gesetzgeber legt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fest, dass Vereine einen Vorstand bestellen müssen (§ 26 (1) BGB). Der Ablauf der Vorstandswahl im Verein ist gesetzlich jedoch nicht genau geregelt. Die Online-Wahlprodukte von POLYAS lassen sich flexibel auf jedes Wahlkonzept - ob vor Ort, hybrid oder online - anpassen.

Der Vereinsvorstand

Vereinsvorstände werden nach § 27 (1) BGB durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Anzahl der Mitglieder des Vereinsvorstands ist in der Vereinssatzung verankert.

Die Rolle des Vereinsvorstands
Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. Die genauen Befugnisse des Vereinsvorstands werden in der Satzung geregelt. Die Funktionen sowie die Vorstandsmitglieder müssen nach der Vorstandswahl beim zuständigen Amtsgericht registriert werden. (§ 64 BGB)

Um den Ablauf der Vereinswahl zu vereinfachen, nutzen Sie einfach den POLYAS Online-Wahlmanager. Sie sparen sich mit der Online-Wahl den Druck und Versand der digitalen Stimmzettel und ermöglichen Ihren Vereinsmitgliedern die ortsunabhängige Stimmabgabe. Seit dem 21.03.2023 können Vereine ihre Mitgliederversammlung sogar hybrid ausrichten, für eine virtuelle Versammlung reicht ein Mitgliederbeschluss.  

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Ablauf der Vorstandswahl in Vereinen

Wer kann Vorstandsmitglied werden
Sofern in der Satzung nichts anderes festgelegt wird, können neben Vereinsmitgliedern auch Personen, die nicht dem Verein angehören, in den Vereinsvorstand gewählt werden.

Wahlvorschläge für die Vorstandswahl
Jedes Vereinsmitglied hat die Möglichkeit Kandidaten vorzuschlagen, wenn die Vereinssatzung nichts anderes vorsieht. Die Form der Wahlvorschläge wird in der Satzung geregelt. Überdies kann eine Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen festgelegt werden.

Amtszeit des Vereinsvorstands 
Die Amtszeit des Vorstands wird in der Satzung geregelt, sollte dies nicht der Fall sein, entscheiden die Mitglieder auf der Mitgliederversammlung bei der Vorstandswahl über die Amtszeit.

Wahlverfahren
Die Vereinssatzung legt fest, ob der Vereinsvorstand in einer Persönlichkeitswahl oder einer Listenwahl bestellt wird und welche Formen der Stimmabgabe möglich sind. Eine besonders bequeme und sichere Möglichkeit der Stimmabgabe ist die Online-Wahl, die flexibel auf Vor-Ort-, Online- oder Hybrid-Versammlungen eingesetzt werden kann.

„Die Online-Wahl gibt uns die Möglichkeit, die Wünsche und Stimmungen aller Mitglieder einzuholen, ohne dass diese dafür viele hundert Kilometer anreisen müssen.“, Frank Prior, Pilzfreunde e.V.

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Stimmrecht bei Vorstandswahlen
In einem Verein kann es passive und aktive Mitglieder geben, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht, ist der Vorstand durch alle Vereinsmitglieder zu wählen. Auch legt die Satzung fest, wer als passives und wer als aktives Mitglied des Vereins gilt. 

POLYAS-Tipp: Nehmen Sie die Möglichkeit der Online-Stimmabgabe jetzt in Ihre Vereinssatzung auf und führen Sie Ihre Vorstandswahlen in Zukunft digital durch. Erfahren Sie jetzt, wie Sie die Online-Wahl in Ihre Vereinssatzung aufnehmen!

So einfach funktioniert die Änderung >

Und so einfach lässt sich die Online-Wahl einrichten:

Vorteile der Online-Vorstandswahl

Das sind Ihre Vorteile:

  • Geringere Kosten
  • Fehlerfreie Auszählung
  • Sofortiges Wahlergebnis
  • Stärkere Einbindung der Mitglieder
  • Sichere Wahl mit dem deutschen Marktführer 

Im POLYAS Online-Wahlmanager finden Sie zudem  zahlreiche Features, mit denen Sie Ihre Vereinswahl individuell ausgestalten können. Entdecken Sie unter anderem diese Funktionen:

Mit der Online-Wahl führen sie Ihren Verein ins digitale Zeitalter. Senken Sie die Kosten und den Aufwand für Ihre Vorstandswahl. Ermöglichen Sie auch abwesenden Mitgliedern an der Vorstandswahl teilzunehmen, in dem Sie die Online-Stimmabgabe in Ihre Satzung aufnehmen. Reduzieren Sie den Aufwand für die Beschlussfassung auf Ihrer Mitgliederversammlung und nutzen Sie die Zeit für die angenehmen Dinge des Vereinslebens!

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