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Vereinswahlen richtig durchführen

Die Bestellung eines Vereinsvorstandes ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Doch der Ablauf von Vereinsvorstandswahlen ist gesetzlich nicht genau geregelt und kann von Verein zu Verein variieren. Nach § 27 (1) BGB wird der Vereinsvorstand immer von der Mitgliederversammlung durch alle anwesenden Mitglieder gewählt. 

Die gute Vorbereitung einer Vereinswahl zahlt sich aus, ebenso wie die Berücksichtigung einiger Maßnahmen für die effiziente Durchführung von Vorstandswahlen und Beschlussfassungen. Die POLYAS Online-Wahlprodukte lassen sich flexibel auf Ihr Wahlkonzept zuschneiden, egal ob Sie eine Vor-Ort-, Hybrid- oder Online-Versammlung für Ihre Wahl planen. POLYAS Online-Wahlen mit bis zu 50 Wahlberechtigten sind zudem kostenlos . Lesen Sie im Folgenden, wie Sie Vereinswahlen richtig durchführen.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 21.03.2023 können Vereine hybride Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsänderungen umsetzen. Für rein virtuelle Versammlungen braucht es nur noch einen Mitgliederbeschluss. Der entsprechende § 32 Abs. 2 BGB wurde vom Gesetzgeber angepasst. Weitere Infos >

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Eine gute Vorbereitung erleichtert Ihre Vereinswahl

Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ für die Beschlussfassung und die Wahl zum Vorstand in Vereinen. Zu Beginn der Versammlung gilt es ein paar Fragen zu stellen: Gibt es in Ihrem Verein eine Personenwahl oder eine Listenwahl? Welche Form der Stimmabgabe haben Sie? Stellen Sie sicher, dass das von Ihnen gewählte Wahlverfahren in der Vereinssatzung verankert ist.

Zur richtigen Durchführung einer Vereinswahl gehört eine gute Vorbereitung, die in allen Vereinen mehr oder weniger gleich abläuft:

  1. Der Wahlausschuss oder ein Wahlleiter wird durch die Mitgliederversammlung oder den aktuellen Wahlvorstand bestellt, wobei diese nicht kandidieren können.
  2. Das Wählerverzeichnis wird geprüft und auf den neusten Stand gebracht.
  3. Wahleinladungen werden zu einem, in der Vereinssatzung festgelegten, Zeitpunkt an alle Vereinsmitglieder versandt
  • Achten Sie hier auf die in Ihrer Vereinssatzung festgelegte Einladungsfrist. Die Rechtsprechung sieht eine postalische Zustellungsdauer von zwei Tagen vor. Addieren Sie diese zwei Tage zu Ihrer vereinsspezifischen Frist. 
  • Sämtliche Vereinsmitglieder, aktive sowie inaktive, stimmberechtigte und nicht-stimmberechtigte, sind zur Mitgliederversammlung einzuladen.
  • Über die Wahleinladung erfolgt auch die Information der Wahlberechtigten über die Tagesordnungspunkte der Mitgliederversammlung sowie über die anstehende Wahl. 
  • Einladung per Post oder per E-Mail? Der Versand von Wahlunterlagen per E-Mail muss in der Vereinssatzung verankert sein.

Sie möchten Ihre Vereinswahl online durchführen und Ihren Mitgliedern die ortsunabhängige Stimmabgabe ermöglichen? Machen Sie es wie einer von mehr als 1000 Vereinen, die bereits mit POLYAS gewählt haben, und richten Sie Ihre Wahl im Online-Wahlmanager einfach selbst ein! Wahlen mit bis zu 50 Wahlberechtigtensind  kostenlos!

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Was für die Durchführung einer Vereinswahl zu beachten ist

Informieren Sie Ihre Vereinsmitglieder in der Wahleinladung über die Tagesordnung der bevorstehenden Mitgliederversammlung, sofern dies in der Satzung vermerkt ist. So wissen Ihre Mitglieder, zu welchen Punkten wirksame Beschlussfassungen stattfinden.

  • Bei einer Beschlussfassung zu einer Satzungsänderung muss den Mitgliedern vorab der zu ändernde Satzungstext sowie ein Änderungsvorschlag mitgeteilt werden. 

Versorgen Sie Ihre Vereinsmitglieder vorab mit allen wichtigen Informationen für die Mitgliederversammlung:

  • Geben Sie die Zuständigkeit an: Vorstand
  • Nennen Sie den Grund der Einberufung: ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung. Geben Sie eine Begründung bei letzterer an.
  • Informieren Sie Ihre Mitglieder über den Ort der Mitgliederversammlung
  • Teilen Sie die Tagesordnung mit. Typische Tagesordnungspunkte wären etwa der Bericht der Kassenprüfung, Satzungsänderungen, die Entlastung des Vorstandes und Wahlen.

Bündeln Sie alle Wahlinformationen für Ihre Vereinsmitglieder und erstellen Sie eine Wahlwebsite.

Im weiteren Verlauf können Vereinsmitglieder Wahlvorschläge abgeben. Daraufhin werden die Kandidat:innen aufgestellt. Ob nach Mehrheitswahlrecht oder Verhältniswahlrecht gewählt wird, ist in der Wahlordnung verankert. Gibt es mehr Kandidatenvorschläge als zu vergebene Positionen, kann eine Personenwahl erfolgen. Bei ebenso vielen Kandidat:innen wie Positionen kann eine Listenwahl durchgeführt werden. 

Im Anschluss werden Stimmzettel mit den zur Wahl stehenden Kandidat:innen erstellt.

Wahlordnung

POLYAS hat zusammengefasst, was Sie beachten sollten, wenn Sie die Online-Wahl in Ihre Wahlordnung aufnehmen möchten.

So ändern Sie Ihre Wahlordnung >

Das Wahlverfahren wird gemäß den Bestimmungen der Wahlordnung durchgeführt. Die Wahlordnung legt fest, ob die Wahl geheim durchgeführt wird und ob die Stimmabgabe schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen kann.

Die Stimmauszählung richtet sich nach dem Wahlverfahren. Handelt es sich um eine Mehrheitswahl (relative oder absolute, abhängig von der Wahlordnung) oder eine Verhältniswahl (Verfahren für Berechnung der Sitzverteilung in Wahlordnung).

Nutzen Sie die Vorteile der Online-Vereinswahl:

  • Sie schonen die Umwelt
  • Sie sparen Zeit und Kosten
  • Sie steigern die Wahlbeteiligung
  • Sie aktivieren abwesende Mitglieder
  • Sie vereinfachen Ihr Wahlmanagement
  • Sie ermöglichen die einfache und sichere Stimmabgabe
  • Sie erhalten rechtssichere Wahlergebnisse auf Knopfdruck

POLYAS-Tipp: Features für Im POLYAS Online-Wahlmanager finden Sie zahlreiche Features, mit denen Sie Ihre Vereinswahl individuell ausgestalten können. Entdecken Sie unter anderem diese Funktionen:

Vereinswahl auf der Mitgliederversammlung

Die richtige Durchführung der Vereinswahl während der Mitgliederversammlung:

  • Bestimmen Sie Versammlungsleitung und Protokollführung gemäß der Satzung.
  • Prüfen Sie die Ordnungsmäßigkeit der Einladung.
  • Prüfen Sie die Zahl der anwesenden Mitglieder, sofern die Satzung eine bestimmte Anzahl vorschreibt, damit die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist.
  • Das Schließen der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Versammlungsleiter.

Wahlen auf der Mitgliederversammlung:

  • Berücksichtigen Sie die Wahlform (z.B. geheime Wahl).
  • Die Form der Blockwahl muss in der Vereinssatzung vorgesehen sein.
  • Wahlergebnisse sind im Protokoll festzuhalten.
  • Anschließend erfolgt die Zustimmung der Gewählten und die Annahme der Wahl.

Satzungsänderungen auf der Mitgliederversammlung:

Für Änderungen von Vereinssatzungen per Abstimmung ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung zuständig. 

Folgendes ist bei Satzungsänderungen in Vereinen zu beachten:

  • Satzungsänderungen mit gemeinnützigkeitsrelevanten Inhalten müssen vor der Einladung mit dem Finanzamt geklärt werden.
  • Die Änderungen der jeweiligen Satzungen müssen eindeutig sein.
  • Es ist eine zeitnahe (binnen eines Monats) Anmeldung von Änderungen im Registergericht erforderlich (läuft in Bayern über den Notar), Mitteilung an das Finanzamt.
  • Soll der Vereinszweck geändert werden, so ist die Zustimmung aller Mitglieder nach § 33 Abs.1 Satz 2 BGB vonnöten, sofern keine Satzung diesbezüglich anders lautet.

Die Wirksamkeit von Satzungsänderungen tritt laut § 71 BGB erst nach der Eintragung in Kraft. 

Eine sichere und komfortable Möglichkeit Beschlüsse zu fassen und Vorstände zu berufen ist die Online-Wahl. Wenn Sie Ihre Vereinswahlen Online durchführen möchten, überprüfen Sie vorab, ob der Einsatz elektronischer Wahlen in Ihrer Wahlordnung verankert ist. Erfahren Sie hier, wie Sie den Einsatz von Online-Wahlen in Ihre Wahlordnung aufnehmen können und Sie Ihre Satzungsänderung wirksam umsetzen!

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