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Vertreterversammlung in Vereinen online durchführen

Vertreterversammlung in Vereinen

Die Vertreterversammlung kann in mitgliedsstarken Vereinen die Mitgliedervollversammlung größtenteils ersetzen. Die Mitgliederversammlung wählen circa alle vier Jahre ihre Vertreter, die dann auf der Vertreterversammlung den Vorstand wählen oder über Satzungsänderungen abstimmen. Die Vertreterversammlung kann in mitgliedsstarken Vereinen die Mitgliedervollversammlung größtenteils ersetzen. Die Mitgliederversammlung wählen circa alle vier Jahre ihre Vertreter, die dann auf der Vertreterversammlung den Vorstand wählen oder über Satzungsänderungen abstimmen.

Vertreterversammlung für mitgliedsstarke Vereine

Bei besonders mitgliedsstarken Vereinen, deren Mitglieder zudem oft nicht in derselben Stadt wohnhaft sind, würde die hohe Teilnehmerzahl die Mitgliederversammlung schwer organisierbar machen. Zudem stellt sie ein Problem bei Diskussionen und Beschlussfassungen dar. Die Mitgliederversammlung wird daher wie bei Genossenschaften nach § 43a GnG (Genossenschaftsgesetz) in der Regel durch die Vertreterversammlung ersetzt. 

Die Vertreterversammlung in Vereinen fungiert als eine Art Ausschuss, der all jene Entscheidungen trifft, für die sonst laut Gesetz die Mitgliederversammlung zuständig ist. So wählt sie zum Beispiel den Vorstand oder stimmt über Satzungsänderungen ab.

Führen Sie Online-Wahlen und -Abstimmungen durch, um möglichst alle Mitglieder an den Entscheidungen des Vereins teilhaben zu lassen.

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Wahl der Vertreterversammlung

Da prinzipiell alle Vereinsmitglieder Mitbestimmungsrecht haben und die Vertreterversammlung sich nicht selbst wählen kann, darf die Mitgliederversammlung nicht völlig abgeschafft werden. Die Regelungen zur Vertreterversammlung müssen entsprechend genau in der Vereinssatzung formuliert sein.

Die Vertreterversammlung in Vereinen wird durch eine Mitgliedervollversammlung gewählt, die dann entsprechend weniger häufig, etwa alle vier Jahre, stattfindet. Eine andere Möglichkeit für überregionale Vereine ist die Aufteilung ihrer Mitglieder nach Gemeinden, Stadtvierteln oder Landkreisen. So wählen Mitglieder beispielsweise auf der Mitgliederversammlung ihres Stadtviertels die Vertreter ihres Vereins.

Noch nie eine Vertreterwahl online geplant? Hier erfahren Sie mehr:

POLYAS-Tipp: Integrieren Sie die Möglichkeit der Online-Wahl in Ihre Vereinssatzung und führen Sie komplexe überregionale Abstimmungen der Mitgliederversammlung Ihres Vereins online durch.

Mehr zur Satzungsänderung >

Vorteile der Online-Vertreterwahl in Vereinen

In mitgliederstarken Vereinen zur Mitgliederversammlung zu laden bringt hohe organisatorische und finanzielle Aufwände mit sich. Geeignete große Räumlichkeiten müssen gefunden und lange Anfahrtswege in Kauf genommen werden. Die Online-Wahl hat enscheidende Vorteile:

  • Stärken Sie die demokratische Basis in ihrem Verein und führen Sie die Abstimmungen auf der Mitglieder- sowie der Vertreterversammlung online durch.
  • Ermöglichen Sie Ihren ortsfernen Mitgliedern und Vertretern die sichere und flexible Stimmabgabe mit der POLYAS Online-Wahl und steigern Sie die Wahlbeteiligung. 
  • Mit der Online-Abstimmung vereinfachen Sie Ihr Wahlmanagement und senken die Kosten Ihrer Vertreterversammlung.

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