Wahlverfahren Vorstandswahl im Verein
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass der Vereinsvorstand auf der Mitgliederversammlung durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt wird. Da nach § 40 BGB die Vereinssatzung Vorrang vor dem Gesetz genießt, kann die Wahl des Vereinsvorstands auch individuell anders geregelt sein.
Vereinsvorstandswahl als Personenwahl
In der Regel wird der Vereinsvorstand mit dem Wahlverfahren der Persönlichkeitswahl gewählt. Hierbei können einzelnen Vereinsmitglieder (oder: falls erlaubt, auch Außenstehende) für das Amt des Vereinsvorstands kandidieren. Die einzelnen Vorstandsmitglieder werden mit relativer Mehrheit durch die Vereinsmitglieder gewählt.
Es ist auch möglich, in Abwesenheit als Vereinsvorstand zu kandidieren, sofern dies in der Satzung vorgesehen ist und eine Einverständniserklärung des Kandidaten vorliegt.
Laden Sie sich hier die kostenlose Vorlage der Einverständniserklärung herunter!
Und für abwesende Mitglieder bietet sich die Online-Wahl an, denn so können auch diese ihr Stimmrecht wahrnehmen. Richten Sie in wenigen Schritten Ihre Vorstandswahl im POLYAS Online-Wahlmanager ein.
Wahlverfahren der Listenwahl
Der Vereinsvorstand kann auch in einer starren Listen- bzw. Blockwahl bestimmt werden. Dieses Wahlverfahren muss jedoch in Vereinssatzung festgelegt oder erlaubt werden, da es ansonsten zu Schwierigkeiten mit dem Amtsgericht kommen kann. Ist die Blockwahl nicht durch die Vereinssatzung gestattet, kann das Amtsgericht die Eintragung des neugewählten Vereinsvorstands ins Vereinsregister verweigern.
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Die Listenwahl im Verein
Bei der starren Listenwahl oder auch Blockwahl wird eine Wahlliste angefertigt, auf der alle Kandidaten mit ihrer jeweiligen geplanten Funktion verzeichnet sind. Die Wahlliste bildet das gesamte Gremium des Vereinsvorstands ab. Bei der Blockwahl kann der Wähler der Wahlliste entweder zustimmen oder diese ablehnen. Bestehen mehrere Wahlvorschläge, muss sich der Wahlberechtigte für eine Wahlliste entscheiden. Die Wahlliste mit den meisten Stimmen gewinnt am Ende.
Vorteile des Online-Wahlverfahrens
Dank der Online-Wahl können Sie sicher sein, dass Ihr Vereinsvorstand tatsächlich durch die Mehrheit des Vereins legitimiert ist. Außerdem stellen Sie mit der Einführung der Online-Stimmabgabe die Beschlussfähigkeit Ihrer Mitgliederversammlung sicher.
„Für uns müssen Wahlen online stattfinden“, Ina-Doreen Hofmeister, Tote Hunde e.V.