POLYAS Wahllexikon

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Spitzenkandidat

In der Politik bezeichnet man Anwärter für ein Amt oder Mandat in einem Gremium als Kandidaten. Dabei gibt es verschiedene Sonderformen des Kandidaten. Die wohl bekannteste ist der Spitzenkandidat. 

Der Spitzenkandidat bezeichnet einen Bewerber bei einer Listenwahl, der den ersten Listenplatz einnimmt. In der Regel nominieren politische Parteien hier den Kandidaten, der das wichtigste Amt übernehmen soll. Denn der Kandidat mit dem höchsten Listenplatz hat natürlich die höchste Wahrscheinlichkeit, in das jeweilige Gremium aufgenommen zu werden. 

Meist ist der Spitzenkandidat einer Partei, oder einer Wahlliste, eine prominente Person, deren Bekanntheit sich positiv auswirken soll auf die Partei / Wahlliste insgesamt. 

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Andere Sonderformen von Kandidaturen: Gegenkandidat, Dauerkandidat und der Scheinkandidat

Siehe auch: Kandidat, Listenwahl, Mandat


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