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Vereinssatzung
In der Satzung eines Vereins werden die wenigen Vorschriften, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum Vereinsrecht ausführt, konkretisiert.
So beinhaltet eine Vereinssatzung die Art und Weise, wie der Verein ausgestaltet werden und arbeiten soll. Die Satzung ist sozusagen die „Verfassung“ des Vereins und damit die schriftlich niedergelegte Arbeitsgrundlage jedes Vereins. Sie regelt Vereinszweck und Vereinsführung und ihr Inhalt fällt grundsätzlich unter die Privatautonomie.