POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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In der Satzung eines Vereins werden die wenigen Vorschriften, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum Vereinsrecht ausführt, konkretisiert.
So beinhaltet eine Vereinssatzung die Art und Weise, wie der Verein ausgestaltet werden und arbeiten soll. Die Satzung ist sozusagen die „Verfassung“ des Vereins und damit die schriftlich niedergelegte Arbeitsgrundlage jedes Vereins. Sie regelt Vereinszweck und Vereinsführung und ihr Inhalt fällt grundsätzlich unter die Privatautonomie.
Weiterführende Informationen zu Vereinssatzungen:
Siehe auch: