POLYAS Wahllexikon

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Mitbestimmung

Unter Mitbestimmung wird die Teilhabe (Mitwirkung oder Mitentscheidung) aller an einer Organisation (z.B. Unternehmen) beteiligten Gruppen (z.B. Arbeiter und Angestellte) an Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen verstanden.

Unter dem Oberbegriff Mitbestimmung können verschiedene Stufen der Teilhabe subsummiert werden, die sich je nach Stärke der Teilhabe unterscheiden:

1. Mitentscheidung
Die stärkste Stufe der Teilhabe, da durch die Mitentscheidung und ein eventuelles Vetorecht die Gütigkeit von Beschlüssen von der Zustimmung der Arbeitnehmer(vertreter) abhängig ist.

2. Mitwirkung
Die Arbeitnehmer(vertreter) können Entscheidungen durch Informations-, Anhörungs- und Vorschlagrechte beeinflussen. Die Entscheidungsträger (beispielsweise Geschäftsführer, Vorstand) sind an diese Vorschläge allerdings nicht gebunden.

3. Einfache und paritätische Mitbestimmung
Einfache oder paritätische Besetzung des Aufsichtsrates mit Arbeitnehmervertretern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz oder dem Mitbestimmungsgesetz.

Siehe auch: Paritätische Mitbestimmung, Einfache Mitbestimmung, Aufsichtsrat, Aufsichtsratswahl, Betriebsrat, Betriebsratswahl


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