POLYAS Wahllexikon

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Neuwahl

Eine Neuwahl ist eine Wahl, die vor dem Ablauf der festgelegten Legislaturperiode stattfindet, nachdem ein Gremium aufgelöst wurde.

Neuwahlen im deutschen Bundestag

Im Grundgesetz sind zwei Fälle verankert, in denen vorgezogene Neuwahlen notwendig werden.

Art. 68, Abs. 1 Grundgesetz
Der Bundespräsident kann auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Bundeskanzler bei einem Vertrauensvotum die Mehrheit im Parlament auf seiner Seite hat.

Art. 63 Grundgesetz
Wird der Bundeskanzler vom Bundestag nur mit einer relativen Mehrheit gewählt, so kann der Bundespräsident den Bundestag ebenfalls auflösen, da eine absolute Mehrheit nötig ist.

Nach Art. 39, Abs. 1 GG müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen durchgeführt werden. Eine Selbstauflösung des Bundestages ist nicht möglich. Allerdings gelten auf der Landesebene andere Gesetze, so dass sich Landtage zum Teil selbst auflösen können. Auch nach der Selbstauflösung eines Gremiums muss neu gewählt werden.

Neuwahlen in Unternehmen und anderen Organisationen

Für Gremien in Unternehmen und privatwirtschaftlichen Organisationen gelten ähnliche Regeln. So müssen zum Beispiel Neuwahlen stattfinden, wenn der Betriebsrat aufgrund grober Pflichtverletzungen abgesetzt wird.
Welche Neuwahl-Regelung für Ihr Gremium gilt, können Sie Ihrer Wahlordnung, Ihrer Satzung oder dem Wahlgesetz entnehmen.

Siehe auch: Wahl, Wahlordnung, Betriebsrat, Mehrheitswahl, Satzung


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